Beschluss 10-06/2026
Anerkennung LAG Kiezkantinen
Der Landesausschuss erkennt die LAG Kietzkantinen gemäß Landessatzung §7 (3) als landesweiten innerparteilichen Zusammenschluss an.
Anerkennung LAG Kiezkantinen
Der Landesausschuss erkennt die LAG Kietzkantinen gemäß Landessatzung §7 (3) als landesweiten innerparteilichen Zusammenschluss an.