Landesausschuss
Nach § 22 (1) der Landessatzung ist der Landesausschuss Organ des Landesverbands mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Landesvorstand. Er nimmt Beschlussrechte im Auftrage des Landesparteitages und des Landesvorstandes wahr und ist dem Landesparteitag und dem Landesvorstand, soweit ihm von diesem Rechte übertragen wurden, rechenschaftspflichtig.
Der am 12. April 2024 für die 9. Wahlperiode konstituierte Landesausschuss wählte am 14.06.2024 ein Präsidium:
- Anne Scherer
- Antonio Leonhardt
- Martin Petruschke
Beschlossen
Anerkennung der LAG Wirtschaftspolitik als landesweiter Zusammenschluss Weiterlesen
Geschäftsordnung des Landesausschuss 2018-2019 Weiterlesen