Für eine menschenwürdige Unterbringung: Keine Kasernierung von Flüchtlingen Senat muss Vereinbarungen mit Flüchtlingen einhalten!

Beschluss 3 / 1 / 5

 

 

Für eine menschenwürdige Unterbringung:
Keine Kasernierung von Flüchtlingen

Senat muss Vereinbarungen mit Flüchtlingen einhalten!

Spätestens seit 2011 steigt die Zahl der Flüchtlinge, die in Deutschland um Schutz und Aufnahme nachsuchen. Der Berliner Senat hat lange die Hände in den Schoß gelegt und auf das Prinzip Hoffnung gesetzt. Erst nachdem die Berliner Erstaufnahmestelle die Anträge von Flüchtlingen nicht bearbeiten konnte und für einige Tage geschlossen wurde, hat der Senat nennenswerte Aktivitäten entfaltet und angekündigt, Container für die Unterbringung anzuschaffen. Dafür will er bis zu 43 Millionen Euro ausgeben und damit sechs bis acht Containersiedlungen errichten. Das alles geschieht erneut ohne enge Absprache mit den Bezirken. Damit werden isolierte Flüchtlingsdörfer aufgebaut, die weder Willkommenskultur ermöglichen noch eine Perspektive auf gesellschaftliche Teilhabe für die Flüchtlinge eröffnet, aber rassistischen Ressentiments und rechtsextremen Angriffen Tor und Tür öffnen.

DIE LINKE. Berlin fordert:

  • Keine Containersiedlungen für Flüchtlinge

Der Senat muss unverzüglich ein Konzept für eine menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden vorlegen, die innerhalb der Wohnbebauung stattfindet und den Geflüchteten die Chance bietet, sofort am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Der Senat wird aufgefordert:

  • umgehend eine ausreichende Anzahl von Unterbringungsplätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende zu schaffen. Dabei sind Mindeststandards einzuhalten und zu kontrollieren.
  • schnellstmöglich einen Überblick über verfügbare landes- oder bezirkseigene Immobilien sowie über zügig erwerbbare Immobilien vorzulegen, die für eine gemischte Wohnnutzung durch Flüchtlinge und andere Bevölkerungsgruppen nutzbar sind.
  • schnellstmöglich ausreichend Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Die Vereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungen für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, muss endlich durchgesetzt werden. Der Senat muss ernsthafte Bemühungen unternehmen, auch genossenschaftliche und gemeinnützige Vermieter*Innen für eine solche Vereinbarung zu gewinnen.
  • mit den Bezirken gemeinsam sicherzustellen, dass ausreichend Plätze für die Beschulung und die Betreuung von Kindern zur Verfügung stehen.
  • mit den Bezirken sicherzustellen, dass die Gesundheitsversorgung für die Flüchtlinge gewährleistet ist
  • die Bezirke in die Erarbeitung eines Konzepts zur menschenwürdigen Unterbringungen von Flüchtlingen einzubeziehen die notwendigen personellen und finanziellen Mittel ihnen dafür zur Verfügung zu stellen
  • gemeinsam mit den Bezirken, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Nachbarschaften und den Flüchtlingen eine Willkommenskultur zu entwickeln, die schnelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht
  • mit den Kammern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften Maßnahmen zu vereinbaren, um arbeitsberechtigen Flüchtlingen schnell den Weg in Erwerbsarbeit und Ausbildung zu öffnen

Seit 2012 ist Berlin Ort von Protesten geflüchteter Menschen aus ganz Deutschland und der EU gegen die Flüchtlingsabwehrpolitik der Europäischen Union und der Bundesregierung, gegen die rassistischen Ausgrenzungsgesetze in Deutschland wie die Residenzpflicht und das Asylbewerberleistungsgesetz.

Nach mehr als einjähriger Besetzung des Oranienplatzes und der Gerhard-Hauptmann-Schule in Kreuzberg vereinbarte der Berliner Senat mit Flüchtlingen Einzelfallprüfungen ihrer rechtlichen Situation und für die Dauer der Prüfungen die Möglichkeit, in Berlin bleiben zu können. Nach wenigen Wochen stellte sich heraus, dass die Ausländerbehörden keine ernsthaften Einzelfallprüfungen vornehmen. Innensenator Frank Henkel (CDU) fühlt sich an die Vereinbarung mit den Flüchtlingen nicht gebunden, weil sie nicht seine Unterschrift trägt. Die SPD schweigt.

DIE LINKE. Berlin fordert:

  • die Vereinbarung mit den Flüchtlingen vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule muss uneingeschränkt umgesetzt werden. Das ist Sache des Landes Berlin und kann nicht auf den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg abgewälzt werden
  • die den Flüchtlingen zugesagte »wohlwollende Prüfung« von Umverteilung von anderen Bundesländern nach Berlin und humanitärer Aufenthaltserteilung endlich in die Tat umzusetzen. Das beinhaltet ein Aufenthaltsrecht nach § 23 Aufenthalts-Gesetz
  • keine Aussetzung von Flüchtlingen in die Obdachlosigkeit