Für eine menschenwürdige Aufnahme Geflüchteter in Berlin

Beschluss 11 / 3 / 6

 

 

Für eine menschenwürdige Aufnahme Geflüchteter in Berlin

DIE LINKE. Berlin tritt für eine menschenwürdige Unterbringung und ein gleichberechtigtes Leben geflüchteter Menschen in Berlin ein. Dazu müssen alle rechtlichen Spielräume genutzt werden. Wir wollen die Geflüchteten nach ihrer Zuteilung ins Land Berlin so schnell wie möglich in Wohnungen, zumindest aber in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen. Dazu braucht es ausreichend Wohnungen für Menschen mit niedrigen oder Transfereinkommen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen für die Schaffung von ausreichend Wohnraum für Menschen mit geringen Einkommen zu schaffen:

  • Zur Verfügungstellung von nicht genutzten bundeseigenen Liegenschaften und Grundstücken unterhalb des Marktwerts
  • Verlängerung des Flüchtlingsbaurechts um zwei Jahre, damit weitere Grundstücke für Bebauungszwecke genutzt werden können.
  • Auflage eines bundeseigenen Programms für den sozialen Wohnungsbau mit mindestens 250.000 Wohneinheiten, das in Berlin Anwendung finden kann.

Ein wichtiger Schritt war der Freizug von mit Geflüchteten belegten Turnhallen und weiteren prekären Unterkünften wie dem ICC, der Motardstraße und der Ruschestraße.

Nachdem in der Spitze bis zu 30.000 Geflüchtete in Notunterkünften leben mussten, gilt es auch die übrigen rund 6000 Geflüchteten schnell aus den noch verbliebenen Notunterkünften in Wohnungen, wenigstens aber Gemeinschaftseinrichtungen im sozialen Umfeld unterzubringen.

Die Unterkunft des Ankunftszentrums für neu ankommende Geflüchtete in den Tempelhofer Hangars muss schnellstmöglich in ein festes Haus umziehen, um den ankommenden Menschen die nötige Ruhe, eine menschenwürdige Wohnqualität und Privatsphäre zu bieten.

Wir begrüßen die geplante Einführung einer unabhängigen Asylberatung im Ankunftszentrum und fordern, dass diese für allen neu ins Asylverfahren kommenden Geflüchteten zentral oder dezentral verfügbar sein wird.

Damit die Menschen ausreichend Zeit haben zur Ruhe zu kommen und sich beraten zu lassen, sollen sie nicht sofort zur Asylantragstellung an die Bundesbehörde weiter geleitet werden.

Auf die geplante Umwandlung von Notunterkünften in Erstaufnahmeeinrichtungen soll verzichtet werden, denn diese schreiben die Erteilung von Sachleistungen an die Geflüchteten zwingend vor. Stattdessen fordern wir die Umwandlung der dazu geeigneten Notunterkünfte und der Erstaufnahmeeinrichtungen in Gemeinschaftsunterkünfte, in denen die Geflüchteten sich selbst versorgen können und Privatsphäre haben. Grundsätzlich sollen alle Geflüchteten Geldleistungen erhalten. Deshalb ist die Dauer in einer Erstaufnahmeeinrichtung unter Ausnutzung der landespolitischen Spielräume auf wenige Tage zu begrenzen.

Der Landesparteitag bekräftigt, dass Containerunterkünfte nur eine Übergangslösung darstellen dürfen. Die im Auftrag des Landes errichteten MUFs, die modularen Unterkünfte, müssen reguläre, abgeschlossene Wohneinheiten vorsehen.

Das Land Berlin muss jetzt weitere Grundstücke ausfindig machen, auf denen modulare Häuser gebaut werden können, die dann für gemischtes, integratives Wohnen mit weiteren Bevölkerungsgruppen genutzt werden können.

Die Wohnungssuche und die Vergabe von landeseigenen Wohnungen an Geflüchtete ist mit allen rechtlichen und tatsächlichen Mittel zu unterstützen. Dazu gehört z.B., dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in größerem Umfang als bisher Wohnungen im geschützten Marktsegment für Geflüchtete und von Obdachlosigkeit betroffene oder bedrohte Menschen vorhalten und dass auch Asylsuchende einen Wohnberechtigungsschein erhalten können.

Der Landesparteitag begrüßt, dass im nächsten Doppelhaushalt die Ansätze für die berufliche Qualifizierung sowie die Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten deutlich erhöht wurden. Die Arbeiten am Konzept zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten des Senats müssen zügig abgeschlossen werden, um auch den notwendigen institutionellen Rahmen dafür zu schaffen.

Wir bleiben bei dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Paradigmenwechsel, Abschiebungen zu vermeiden. Das heißt, dass alle rechtlichen Möglichkeiten großzügig so ausgelegt werden müssen, dass Geflüchteten sichere Aufenthaltsperspektiven eröffnet werden und die Ausländerbehörde hierzu verpflichtet wird. Das trifft z.B. auf langjährig Geduldete oder junge Geflüchtete zu.

Der Landesparteitag begrüßt, dass mit dem nächsten Haushalt die Arbeit der Härtefallkommission finanziell besser unterstützt wird.

Die Kommission zur Überarbeitung der Vorläufigen Anwendungshinweise der Ausländerbehörde muss jetzt zügig ihre Arbeit aufnehmen.Wir fordern zudem den Innensenator auf, die Ausländerbehörde nach dem Vorbild Niedersachsens anzuweisen, anerkannten Flüchtlingen binnen 14 Tagen die ihnen rechtlich zustehenden Aufenthaltstitel ausstellen.

Abschiebungen nach Afghanistan dürfen weiterhin nicht stattfinden, auch nicht in die europäischen Länder, die nach Afghanistan weiterschieben. Für geflüchtete Menschen aus Afghanistan sind humanitäre Bleiberechtsregelungen, Aufenthaltssicherheit und Lebensperspektiven zu entwickeln.