Schulneubau- und Sanierung geht nur gemeinsam

3. Tagung6. Landesparteitag

Beschluss 7 / 3 / 6

 

 

Schulneubau- und Sanierung geht nur gemeinsam / Bezirke stärken, Senatshandeln konsequent gestalten, Finanzen und Personal sichern!

Im Wahlprogramm zu den Abgeordnetenhauswahlen 2016 hat sich DIE LINKE. Berlin festgelegt, den Sanierungsstau an den Berliner Schulen mit einem 10-Jahres-Programm beheben zu wollen und gleichzeitig ausreichend neue Schulplätze für die steigende Anzahl von Schüler*innen zu schaffen. Das haben wir den Menschen in dieser Stadt versprochen, dabei bleiben wir! Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Schulbauoffensive mit einem Finanzvolumen von 5,5 Mrd. stellt allerdings eine große finanzpolitische Herausforderung dar. Da dieses Finanzvolumen unter den Bedingungen der Schuldenbremse nicht vollständig aus dem Kernhaushalt finanziert werden kann, wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass »eine landeseigene gesellschaftsrechtliche Konstruktion geschaffen wird, die auch die Aufnahme von Krediten in privatrechtlicher Organisationsform ermöglicht.« In Zeiten historisch niedriger Zinsen auf Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, ist dies sinnvoll und im Interesse der öffentlichen Ressourcen. Die Bildung einer 100prozentigen Tochtergesellschaft der landeseigenen Howoge ist eine Möglichkeit zur Umsetzung dieser Vereinbarung. Die Finanzierung des Berliner Schulbaus und der Schulsanierung über Öffentlich-Private-Partnerschaften zu organisieren, lehnt DIE LINKE. Berlin ab.

DIE LINKE bekräftigt in diesem Zusammenhang ihre Ablehnung von ÖPP-Projekten. Derartige Projekte verlagern Risiken von privaten Investoren auf die öffentliche Hand, sichern diesen garantierte Renditen, führen aufgrund des schlechteren Kreditratings und der Gewinnerwartung der Investoren zu erhöhten Kosten und sind zumeist mit der Privatisierung öffentlichen Eigentums verbunden und dem Verlust öffentlicher Kontrolle.

Wir wollen private Transaktionsrenditen wo immer es geht vermeiden, die Erpressbarkeit der öffentlichen Hand ausschließen und die Konditionen der öffentlichen Kreditaufnahme sichern! DIE LINKE. Berlin begrüßt daher die Gründung einer landeseigenen Schulbau- und Sanierungsgesellschaft für große Neubau- und Sanierungsvorhaben und fordert den Senat, die Bezirksverwaltungen, sowie Abgeordnetenhaus und Bezirksverordnetenversammlungen auf, den eingeschlagenen Weg der Umsetzung des großen Berliner Schulneubau und –sanierungsprogrammes konsequent weiter zu gehen.

Dazu gehört für die Partei DIE LINKE. Berlin vor allem:

  1. Die Unterstützung des auf einem überbezirklichen Kooperationsmodell beruhenden 10-Punkteplans zur Beschleunigung des Schulbaus in den Bezirken durch den Senat mit den dafür notwendigen Personal- und Sachmitteln.
  2. Die Erarbeitung von Sanierungsfahrplänen mit breiter Beteiligung von Schulvertreter*innen und bezirklichen Gremien. Dabei ist eine transparente Gestaltung hinsichtlich der Zuständigkeiten und des Arbeitsstands unablässlich.
  3. Die Sicherstellung der dauerhaften Verantwortung der Bezirke als Schulträger. Dies gilt insbesondere für die Maßnahmen unter Beteiligung der zukünftigen Gesellschaft auf Landesebene.
  4. Die konsequente und zügige Umsetzung der beschleunigten Verfahren für den Schulneubau als Regelverfahren.
  5. Die Entwicklung eines Partizipationskonzeptes, das die Einbeziehung und Zusammenarbeit aller Beteiligten (Schulkollegium, Eltern- und Schüler*innenvertretungen, betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen, Vertreter*innen von Bezirksamt & -verwaltung sowie des Bauträgers, Architekten, usw.) ohne Zeitverlust bereits vor der Planungsphase und begleitend über den gesamten Planungs- und Umsetzungsprozess sicherstellt. Hierbei soll auf die bereits beschlossenen schulischen Bauausschüsse aufgebaut und die neue Landesgesellschaft zur Beteiligung verpflichtet werden.
  6. Die Übernahme von großen Sanierungsmaßnahmen auf Wunsch der Bezirke durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. die zukünftige Landesgesellschaft zur Entlastung der bezirklichen Hochbauämter und Schulträger.
  7. Über die Planung und die Abwicklung der Schulbau- und Sanierungsoffensive soll gegenüber Parlament und Öffentlichkeit regelmäßig und transparent Rechenschaft abgelegt werden, indem hinsichtlich Zeitplan, Planungs- und Umsetzungsstand sowie Kostenpanung und -entwicklung regelmäßig maßnahmescharf berichtet wird.
  8. Eine Finanzierung von Schulbau- und sanierungsmaßnahmen außerhalb des Kernhaushalts muss folgende Kriterien erfüllen:
    • Der öffentliche Finanzspielraum muss voll ausgenutzt werden, öffentliche Investitionen gehen vor Schuldenabbau.
    • Volle Transparenz über die Folgen der geplanten Auslagerung (wie z.B. Folgekosten für die öffentlichen Haushalte, Kreditzinsen, etc.).
    • Die Gründung der Gesellschaft und die Übertragung der Grundstücke erfolgt über Parlamentsbeschlüsse. Wir wollen, dass begründende Verträge öffentlich einsehbar sind. Über die Tätigkeit der Gesellschaft wird gegenüber Parlament und Öffentlichkeit regelmäßig berichtet. Die gesetzlichen Sicherungsinstrumente gegen Privatisierungen werden geschärft. Die Arbeit der Gesellschaft soll durch einen Beirat begleitet werden, in dem die Interesssen von (SchülerInnen, Lehrkräften, Eltern und Bezirken gebündelt werden.
    • Die zu bildende Gesellschaft muss sich im dauerhaften vollständigen öffentlichen Eigentum befinden. Dies gilt auch für mögliche Tochtergesellschaften. Eine spätere Kapitalprivatisierung muss in jedem Fall ausgeschlossen sein.
    • Die Finanzierierung erfolgt über eine normale Kreditfinanzierung zu kommunalkreditähnlichen Konditionen, Fondsmodelle oder andere Konstruktionen zur Beteiligung privater Investoren und institutioneller Anleger sind ausgeschlossen. Eine Bürgschaft des Landes für Kredite der landeseigenen Schulbau- und Sanierungsgesellschaft sollte geprüft werden.
    • Beim Abschluss von Erbpachtverträgen sind diese auf 20 bis 25 Jahre zu befristen, Schulen und Grundstücke fallen danach belastungsfrei in unmittelbares Landeseigentum zurück. Eine dauerhafte Eigentumsübertragung an Andere als die Schulträger ist auszuschließen.
    • Die Kreditaufnahmen und Finanzierungen einer landeseigenen Schulbau- und Sanierungsgesellschaft in Form einer Tochtergesellschaft der HOWOGE zum Zweck der Bewältigung großer Baumaßnahmen müssen vollständig von dem Geschäftsfeld der Muttergesellschaft, dem landeseigenen Wohnungsbau, getrennt sein. Schulneubaukredite dürfen nicht mit landeseigenen Wohnungen besichert werden.
  9. Die bestehende Konkurrenzsituation bei der Personalakquise – insbesondere im Baubereich – zwischen Land und Bezirken darf durch eine neue Struktur nicht noch verstärkt werden. Der Senat und das Abgeordnetenhaus müssen sicher stellen, dass die Bezirke die nötige Unterstützung bekommen, um um qualifiziertes Personal werben zu können. DIE LINKE.Berlin fordert Senat und Bezirke auf, hierzu neben etwa standartisierten Auschreibungen auch mit Zulagen zu arbeiten.

DIE LINKE. Berlin erwartet von Senat, Abgeordnetenhaus und Bezirken, dass das wichtige Projekt Schulbau- und sanierung schnell verwirklicht wird.