Berlin sollte dem Vorschlag zur Erbschaftssteuerreform nicht zustimmen
Mit Steuergerechtigkeit nichts zu tun
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, die zu weitgehende und damit verfassungswidrige Steuerfreistellung von Betriebsvermögen im geltenden Recht einzuschränken. Die in der vergangenen Nacht im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag erzielte Einigung wird diesem Auftrag nicht gerecht.
Unternehmenswerte werden durch den neuen, starren Faktor künstlich heruntergerechnet, was dazu führen wird, dass die öffentliche Hand bei der Erbschaftssteuer Mindereinnahmen hinnehmen muss. Mit dieser Begünstigung und weiteren Verschonungsregelungen, wie den 30-prozentigen Abschlag für Familienunternehmen und der Abschmelzzone von 26 bis 90 Millionen Euro bei der Berechnung der Erbschaftsteuer, wird es für vermögende Firmenerben leicht, sich bei der Erhebung der Erbschaftsteuer »arm« zu rechnen.
Das hat mit Steuergerechtigkeit nichts zu tun. Berlin sollte dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses im Bundesrat nicht zustimmen.
