Die Verträge müssen trotzdem offengelegt werden!

Volksbegehren »Schluss mit den Geheimverträgen«

Zur heutigen Senatsentscheidung, das Volksbegehren »Schluss mit den Geheimverträgen« der Initiative Berliner Wassertisch nicht zuzulassen, erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Berlin, Klaus Lederer:

36.062 Berlinerinnen und Berliner haben sich im Rahmen des Volksbegehrens »Schluss mit den Geheimverträgen« für die Offenlegung der Verträge zwischen Berlin, RWE und Veolia über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe BWB ausgesprochen. Das zeigt, dass die politische Diskussion um die gegenwärtige und zukünftige Verfasstheit der Berliner Wasserver- und Abwasserentsorgung kein Thema für einige Wenige ist, sondern viele Menschen in unserer Stadt interessiert und bewegt. Es ist all denjenigen zu danken, die in den vergangenen Monaten dafür gesorgt haben, dass die Teilprivatisierung von 1999 und ihre Folgen weit über »Fachkreise« hinaus zum städtischen Thema geworden sind.

Der Senat hat – durch die Teilprivatisierungsverträge der Großen Koalition gebunden – aus Rechtsgründen keine Möglichkeit gehabt, das Volksbegehren zuzulassen. Denn zu den vom schwarz-roten Senat im Jahr 1999 abgeschlossenen und vom Abgeordnetenhaus gebilligten Vereinbarungen gehört auch die Verpflichtung, über den Inhalt der Verträge und die Vertragsverhandlungen absolutes Stillschweigen zu bewahren. DIE LINKE hat seinerzeit die Verträge und die Vertraulichkeitsvereinbarung scharf kritisiert. Unsere Verfassungsklage dagegen blieb leider weitgehend erfolglos. Das Land Berlin ist nun als Vertragspartner auf diese Vereinbarung verpflichtet und kann sie nicht einseitig verletzen. Das trifft selbst dann zu, wenn von Seiten des Abgeordnetenhauses oder auf dem Wege direkter Demokratie der Senat dazu aufgefordert oder ein entsprechendes Gesetz erlassen würde. Zivilrechtliche Normen sind Bundesrecht und stehen in diesem Fall über dem Landesverfassungsrecht – auch diejenigen Normen, die vertraglichen Vertrauensschutz garantieren und Vertragspartner aneinander binden. Wir sind hier mit den Folgen einer grandiosen Fehlentscheidung der Diepgen-Koalition konfrontiert.

Wer ein politisch sinnvolles und unterstützenswertes Anliegen vertritt, sollte nicht die Augen vor der Rechtslage verschließen. Wir haben die InitiatorInnen des Volksbegehrens von Anfang an darauf hingewiesen, dass bei der von ihnen präferierten Forderung das Risiko der Unzulässigkeit aus den genannten rechtlichen Gründen sehr hoch sei. Aus diesem Grund hat sich DIE LINKE auch nicht am Volksbegehren des Berliner Wassertisches beteiligt. Wir bedauern deshalb, dass unsere Bedenken leichtfertig beiseite geschoben wurden.

DIE LINKE. Berlin hat sich aber immer wieder positiv auf die Forderung nach Offenlegung der Verträge bezogen. Auch der Wirtschaftssenator hat gegenüber dem Abgeordnetenhaus erklärt, die Offenlegung der Verträge gegenüber den privaten Gesellschaftern politisch thematisieren und verhandeln zu wollen.

An unserer Haltung hat sich seitdem nichts geändert. Wir hielten und halten die Teilprivatisierung der BWB für politisch falsch und wollen weiterhin jede realisierbare Chance für ihre Rückgängigmachung nutzen. Die Investoren RWE und Veolia fordern wir auf, den Weg zur Offenlegung der Verträge frei zu machen.