Diskriminierung beenden und Neutralitätsgesetz auf den Prüfstand stellen
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg
Zur heutigen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG), dass das Land einer muslimischen Lehramtanwärterin Entschädigung zahlen muss, erklärt Sandra Brunner, stellvertretende Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Berlin:
Das LAG hat auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Entschädigungsklage stattgegeben. Aus Sicht der Richter*innen lag eine Benachteiligung der Lehramtanwärterin vor, die wegen ihres Kopftuchs nicht in den Grundschuldienst eingestellt wurde. Eine Gefährdung des Schulfriedens konnte das Land Berlin nicht nachweisen.
Bereits 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Beispiel von zwei Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen ein pauschales Kopftuchverbot für nicht zulässig erachtet.
Die Entscheidungen sollten Anlass für die Berliner Koalition sein, dass Berliner Neutralitätsgesetz und die Einstellungspraxis bei Lehrer*innen auf den Prüfstand zu stellen. Rot-Rot-Grün hat sich im Koalitionsvertrag auch dem Kampf gegen Diskriminierung verpflichtet.
