Gegen das Vergessen - Antiziganismus konsequent bekämpfen
Anlässlich des Europäischen Tages in Gedenken an den Völkermord an den Sinti*zze und Rom*nja erinnert Die Linke an die systematische Ermordung von mehr als einer halben Million Sinti*zze und Rom*nja im nationalsozialistisch besetzten Europa. In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 wurden die noch im Vernichtungslager Auschwitz verbliebenen Sinti*zze und Rom*nja in den Gaskammern ermordet.
Seit 2015 ist der 2. August als offizieller europäischer Gedenktag anerkannt.
Hierzu erklären Bjoern Tielebein, Landesgeschäftsführer der Berliner Linken und Jens Schwaab, Mitglied des Bundesvorstandes der Partei Die Linke:
Sinti*zze und Rom*nja waren nach 1945 lange Zeit nicht bloß „vergessene Opfer“. Vielmehr wurde ihre Verfolgung jahrzehntelang fortgesetzt, behördlich getragen und rassistisch gerechtfertigt. Erst durch den knapp 40-jährigen, unermüdlichen Kampf der Überlebenden und ihrer Nachkommen – vielfach gegen staatliche und gesellschaftliche Widerstände – konnte die Kontinuität dieser „zweiten Verfolgung“ sowie die Leugnung des Völkermordes schrittweise aufgebrochen werden.
Ob die für viele zu späte finanzielle Entschädigung, die offizielle Anerkennung des Völkermords in den 1980er-Jahren oder die Errichtung des zentralen Denkmals in Berlin: Jede gedenkpolitische Errungenschaft musste von der Minderheit gegen behördliches Desinteresse, bürokratische Hürden und expliziten Widerstand erstritten werden. Die Aufarbeitung der Verbrechen und die Würdigung der Opfer waren kein Geschenk der Mehrheitsgesellschaft, sondern ein mühevoll erkämpfter Erfolg der Sinti*zze und Rom*nja selbst.
Wie tief die Verfolgung auch in der Berliner Stadtgeschichte verwurzelt ist, wird ebenfalls vor allem von Selbstorganisationen der Minderheit erinnert: Im Juni 2026 jährte sich die Errichtung des Zwangslagers Berlin-Marzahn zum 90. Mal. Im Sommer 1936 – im Schatten der Olympischen Spiele – ließen die NS-Behörden Berliner Sinti*zze und Rom*nja festnehmen und in ein von ihnen zynisch als „Rastplatz“ bezeichnetes Lager verschleppen. Es war das erste rassistisch definierte Zwangslager des NS-Regimes. Von Marzahn aus wurden die meisten Inhaftierten ab 1942 in die Vernichtungslager deportiert und ermordet.
Während offizielles Gedenken an historischen Jahrestagen oft formelhaft bleibt, werden die Verbrechen an Sinti*zze und Rom*nja in Schulen, Medien und öffentlichen Diskursen noch immer weitgehend verdrängt oder ihnen wird mit Desinteresse und Gleichgültigkeit begegnet. Bis heute gilt: Das unermessliche Leid, die geraubten Hoffnungen und die ausgelöschten Leben sind keineswegs fest im erinnerungspolitischen Bewusstsein der deutschen Gesellschaft verankert. Das Gedenken hat in der Mehrheitsgesellschaft noch immer nicht den Stellenwert, den es angesichts des nationalsozialistischen Grauens und der anhaltenden Diskriminierung braucht. Wer das historische Gedenken ehrlich meint, muss anerkennen, mit welcher Empathielosigkeit und Ignoranz den Betroffenen über Jahrzehnte begegnet wurde und immer noch begegnet wird.
Das Versagen der Aufarbeitung nach 1945 legte den Grundstein für die ungebrochene Fortdauer des Antiziganismus. Antiziganismus ist kein Phänomen der Vergangenheit, sondern ein bisweilen von einer gesellschaftlichen Mehrheit geteiltes Ressentiment, das sich bis in die Gegenwart als individuelle und gesellschaftliche Gewalt-, Verfolgungs- und Diskriminierungspraxis gegen Sinti*zze und Rom*nja fortsetzt.
In allen Bereichen des alltäglichen Lebens erleben die Angehörigen der Minderheit die Hartnäckigkeit und tiefe Verwurzelung der gegen sie gerichteten Feindschaft: Von fehlender behördlicher Sensibilität über rassistische Polizeipraktiken, Benachteiligungen im Bildungsbereich, auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt bis hin zu offener Hetze und sozialer Ausgrenzung in Politik und Medien.
Wir stehen in Solidarität mit den Sinti*zze und Rom*nja sowie mit allen von Antiziganismus Betroffenen u.a. mit den folgenden Forderungen ein:
- Strukturen der antiziganismuskritischen Aufklärung stärken und Betroffene unterstützen: Um Betroffene wirksam zu unterstützen, müssen die Strukturen der antiziganismuskritischen Aufklärung nachhaltig gestärkt werden. Das erfordert eine bedarfsgerechte finanzielle und personelle Ausstattung der Beauftragten gegen Antiziganismus sowie des Beirats für die Belange der Sinti*zze und Rom*nja. Zudem müssen entsprechende Beauftragtenstellen verbindlich auf lokaler Ebene verankert werden.
- Gedenken an die NS-Verbrechen lokal verankern: Das Gedenken an die Verbrechen des Nationalsozialismus muss lokal und institutionell gefestigt werden. Die Verfolgungsgeschichte der Sinti*zze und Rom*nja gehört als fester Bestandteil in das Berliner Stadtgedächtnis, in die Schulcurricula sowie in die Ausbildungsprogramme des öffentlichen Dienstes.
- Aufarbeitung ist Aufgabe der Mehrheit: Die Aufarbeitung der antiziganistischen Verfolgungsgeschichte und die Aufklärung der Ressentiments der Gegenwart liegen in der klaren Verantwortung der Mehrheitsgesellschaft. Sie hat die Verantwortung, der Minderheit endlich den bis heute verweigerten Raum zu schaffen, den ermordeten und verfolgten Angehörigen, Freunden und Verwandten, Kindern, Eltern und Großeltern in Würde zu gedenken.
