Rechtslücken schließen, um Schutz vor Kündigungen auszuweiten
Räumungstitel gegen einen Mieter in der Skalitzer Straße durchgesetzt
Heute früh wurde ein Räumungstitel gegen einen Mieter in der Skalitzer Straße durchgesetzt. Ein erster Versuch der Räumung am 24.11.2016 sorgte für Aufsehen, da dieser angesichts von Protesten von Unterstützerinnen und Unterstützern des Mieters scheiterte. Noch in der vergangenen Woche unterbreiteten das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sowie das Jobcenter dem Eigentümer der Skalitzer Straße 64 ein gemeinsames Angebot zur Mietschuldenübernahme, um den neuerlichenRäumungsversuch zu verhindern.
Dazu erklärt die stellvertretende Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Berlin, Sandra Brunner:
Es ist bedauerlich, dass der Eigentümer sich dem Kooperationsangebot von Bezirk und Jobcenter entzog und seinen Räumungstitel durchsetzen ließ, obwohl mit der Übernahme der Mietschulden der Räumungsgrund de facto entfallen wäre. Die gegenwärtige Rechtslage ist jedoch dergestalt, dass der Eigentümer den Titel weiter durchsetzen konnte. Im Gegensatz zu außerordentlichen fristlosen Kündigungen gibt es für ordentliche Kündigungen keine Abwendungsmöglichkeit durch das Begleichen von Mietrückständen. Nicht zuletzt deswegen hat sich die Berliner Koalition darauf verständigt mit einer Bundesratsinitiative zur Angleichung beider Kündigungsverfahren den Schutz vor Kündigungen wegen Mietrückständen auszuweiten. Mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften wird eine Vereinbarung angestrebt, die die Räumung von Mieterinnen und Mieter weitgehend ausschließt.

