Der Mitgliederentscheid

Zum Koalitionsvertrag »Zukunftshauptstadt Berlin.«

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Auf 152 Seiten findet ihr unseren Plan für die Zukunft unserer Stadt.

Jetzt wird ein Mitgliederentscheid per Urabstimmung auf Grundlage des Koalitionsvertrags bestimmen, ob wir in eine Rot-Grün-Rote Koalition eintreten.

Der Landesparteitag diskutierte dazu in einer außerordentlichen Tagung.

Damit eure Wahlunterlagen pünktlich ankommen, bringt sie ab Dienstag bitte persönlich in der Landesgeschäftsstelle vorbei: Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin.

FAQ

Mitgliederentscheid

Ich habe keine Abstimmungsunterlagen erhalten. Was tun?

Melde dich bitte umgehend in der Landesgeschäftsstelle: info@dielinke.berlin. Du kannst in der Landesgeschäftsstelle vor Ort abstimmen. Gewählt werden kann zu folgenden Uhrzeiten: Di - Do 09:00 - 16:00 Uhr, Fr 09:00 - 12:30 Uhr.

Bei mir fehlte die eidesstattliche Erklärung. Was tun?

Melde dich bitte umgehend in der Landesgeschäftsstelle: info@dielinke.berlin. Wir schicken dir die eidesstattliche Erklärung, gegebenenfalls per E-Mail zum selbst Ausdrucken, zu.

Bis wann müssen die Abstimmungsunterlagen in der Landesgeschäftsstelle sein?

Zwingend bis Freitag, 17.12, 13.00 Uhr. Wenn du unsicher bist, ob deine Abstimmungsunterlagen noch rechtzeitig bei uns eintreffen, komm am besten persönlich vorbei. Beim Empfang des Karl-Liebknecht-Hauses steht eine Wahlurne bereit. Die Adresse lautet: DIE LINKE. Berlin, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin (am U-Bhf. Rosa-Luxemburg-Platz)

Ich habe mich »verwählt«. Was tun?

Komm mit deinen fehlerhaften Abstimmungsunterlagen in die Landesgeschäftsstelle (bitte vorher anrufen, um zu gucken, dass wirklich jemand da ist). Du kannst dann vor unseren Augen die fehlerhaften Abstimmungsunterlagen zerreißen und bekommst dann neue Wahlunterlagen ausgehändigt. Wir haben eine Wahlkabine für dich, du kannst vor Ort direkt neu abstimmen.

Ich habe vergessen, die eidesstattliche Erklärung mitzuschicken. Ist das ein Problem?

Leider ja, Unvollständig eingereichte Wahlunterlagen werden als ungültige Stimmen gezählt.

Mir fehlt der Blanko Umschlag für den Wahlschein. Was tun?

Nimm einfach einen beliebigen Umschlag. Das ist kein Problem.

Kann ich die Auszählung beobachten?

Ja, die Auszählung erfolgt parteiöffentlich, das heißt, Genoss:innen können die Auszählung beobachten. Um das reibungslos zu ermöglichen, melde dich bitte vorher in der Landesgeschäftsstelle.

Die »Top-fünf« im Koalitionsvertrag der einzelnen Fachbereiche:

  1. Öffentlicher Wohnungsbestand wird durch Ankauf und Neubau von 35.000 Wohnungen in den nächsten 5 Jahren deutlich vergrößert, die Kooperation der Landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) miteinander gestärkt und der Mietendeckel der LWU gilt weiter bis mindestens Februar 2025. Bei Nachverdichtungsvorhaben werden ergebnisoffene Partizipationsverfahren durchgesetzt.
  2. Mieter*innen sollen nicht mehr als 30% ihres Haushaltseinkommens für Bruttokaltmiete ausgeben (Festhalten an sozialer Mietregelung). Erhaltung 30% Sozialwohnungsquote bei großen Bauvorhaben (Berliner Modell) und Ergänzung um eine Quote im mittleren Preissegment. Auch bei kleinen Bauvorhaben sollen künftig Sozialwohnungen errichtet werden müssen.
  3. Nutzung und Schärfung aller Instrumente zum Mieter*innenschutz, Einführung eines Mietenkatasters, Erlassen neuer Milieuschutzgebiete sowie neues Wohnraumschutzgesetz zur Verfolgung von Leerstand. Ausbau kostenfreien Mieter*innenberatungen. Außerdem werden die Berliner Kleingärten gesichert und unterstützt bei der sozialen, umwelt- und klimagerechten Ausrichtung. Es wird keine Randbebauung des Tempelhofer Feldes geben.
  4. Nach dem deutlichen Votum der Berliner:innen zur Vergesellschaftung privater Immobilienkonzerne, wird eine Expert*innenkommission beauftragt binnen eines Jahres verschiedene Aspekte zu beleuchten und rechtssichere Wege für die Vergesellschaftung zu benennen. Wir werden darauf drängen, dass der Senat anschließend in den Gesetzgebungsprozess einsteigt.
  5. Weiterentwicklung der Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur klimagerechten Errichtung geförderter Wohnungen für kleine und mittlere Einkommen. Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird für einkommensarme Haushalte erleichtert und die Vergabekriterien zur Erlangung eines WBS ausgeweitet. Flächen an Genossenschaften werden per Erbpacht zu grundbuchlich gesicherten Bedingungen vergeben, die sich am Ertrag ausrichten, der sich mit preisgebundenen Wohnungen erzielen lässt. Das Land bietet an, für jede genossenschaftliche Neubauwohnung auf eigenen Grundstücken landeseigene Baupotenziale in gleicher Größe zur Verfügung zu stellen.
  1. Der Masterplan zur Beendigung der unfreiwilligen Obdachlosigkeit bis 2030 wird umgesetzt. Housing First wird der Grundsatz der Berliner Wohnungslosenpolitik. Die Kältehilfe wird stadtweit zentralisiert und vereinheitlicht.
  2. Die AV Wohnen wird reformiert, damit weniger Menschen ihre Miete aus dem Kühlschrank bezahlen müssen, niemand Angst davor haben muss, bei Arbeitslosigkeit auch noch die Wohnung zur verlieren, und mehr Menschen aus Notunterkünften in Wohnungen vermittelt werden können.
  3. Das novellierte Landesgleichberechtigungsgesetz wird mit den dafür nötigen Ressourcen umgesetzt, um mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
  4. Die Inklusion für Menschen mit Behinderungen wird durch jährliche Stategiekonferenzen für Inklusion und Eingliederungshilfe im Dialog mit der Stadtgesellschaft weiterentwickelt. Sozialraumbudgets werden eingeführt, um Leistungen wohnortnah zu erbringen.
  5. Die soziale Infrastruktur soll mit dem Wachstum der Stadt mithalten. Mindestens 10 neue Stadtteilzentren werden bis 2026 entstehen.
  1. Der Landes- und Vergabemindestlohn wird auf 13 Euro angehoben.
  2. Sachgrundlose Befristungen im Öffentlichen Dienst und in Betrieben mit Landesbeteiligung bleibt weiter ausgeschlossen.
  3. Um Geschlechter- und Lohngerechtigkeit zu garantieren, soll in den Verwaltungen und landeseigenen Betrieben ein Entgeltgleichheit-Check durchgeführt werden.
  4. Es wird eine Ausbildungsplatzgarantie und eine Ausbildungsplatzabgabe eingeführt.
  5. In den Bezirken sollen Beauftragte für gute Arbeit eingeführt werden.
  1. Neustartprogramm Kultur: 2022 Besucher:innen-Offensive mit stadtweitem Kultursommer und U21-Ticket, Sonderstipendien, Hilfen zu Kredittilgung/Mietzuschüsse, Investitions- und Programmhilfen
  2. Zahlen von Mindestlöhnen und Mindesthonoraren sowie Tarifausgleich in den Kultureinrichtungen und Minimierung des Gender Pay Gap, Kontingente für 3-Euro-Tickets, statt Restkarten
  3. Ausbau Bezirkskultur und Bezirkskultureinrichten stadtweit, Bibliotheken werden gestärkt: Bibliotheksgesetz und ZLB – Neubau, Kulturräume erhalten, Clubs vor Verdrängung schützen, Alte Münze zum Kulturort ausbauen, Taskforce bedrohte Räume, Kulturkataster
  4. Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und 8. Mai als Feiertag 2025
  5. Diversität, Gleichstellung und Inklusion in Kultureinrichtungen, Kulturförderung, Leitungspositionen, Gremien, diskriminierungsfreies Arbeitsklima in den Kultureinrichtungen, mehr Frauen in Leitungspositionen, Einführung einer Quote prüfen.
  1. Fachkräfteoffensive: dringend benötigter Aufwuchs in der Lehrkräfteausbildung wird durchgesetzt und Ausbildungsplatzgarantie als Angebot für alle jungen Menschen ohne Ausbildungsplatz
  2. Ausbau der Gemeinschaftsschulen im Neubau und bei Fusion mit Mindeststandards sowie qualitative Weiterentwicklung und die Möglichkeit bis Klasse 9 differenzierte Lernstandsrückmeldung statt klassischer Noten zu erhalten.
  3. Bessere Ausbildungsbedingungen im Referendariat und schnellere Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse, bessere Eingruppierung der in der DDR ausgebildeten LUK-Lehrkräfte, mehr Pädagogische Unterrichtshilfen und Stufenplan für Inklusion für alle Schulen. weiterer Ausbau der Kostenfreiheit im Hort/ eFöB in Klasse 3, damit mehr Kinder Zugang zu Ganztagsangeboten haben.
  4. Ausbau Landeskommission gegen Kinder- und Familienarmut.
  5. Individuelle Sprachförderung und Erarbeitung eines neuen Sozialindikators zur gezielteren Mittelverteilung.
  1. Zügige Verhandlungen mit dem Bund zur Kommunalisierung der S-Bahn Berlin GmbH und bis Herbst 2022 ein Fahrplan zum Aufbau eines landeseigenen Eisenbahnverkehrsunternehmens verabredet.
  2. Straßenbahn wird weiter vorrangig ausgebaut und wird nicht zu Lasten der U-Bahn Planungen stattfinden. Mehrere konkrete Strecken für den Straßenbahnausbau festgelegt.
  3. Vermeidung des motorisierten Durchgangsverkehr in den Kiezen, z.B. durch Kiezblocks und unter Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner.
  4. BVG wird mit dem Sonderfahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen beauftragt und ein Gesamtkonzept zur Mobilitätssicherung von Menschen mit Behinderung wird erarbeitet.
  5. Regulierung von Sharing-Angeboten (Carsharing, Mieträder, E-Scooter usw.) u.a. zur Ausweitung außerhalb des S-Bahn Rings.
  1. Klimaschutz ist Querschnittsaufgabe für den Senat und einer der Investitionsschwerpunkte.
  2. Aufnahme von Klimaschutz als Staatsziel in die Landesverfassung verabredet.
  3. Der Kohleausstieg in Berlin soll noch vor 2030 Realität werden.
  4. Das Fernwärmenetz soll re-kommunalisiert werden.
  5. Die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter sowie die unteren Naturschutzbehörden werden gestärkt.
  1. Finanzierung der Krankenhäuser sowie neue Kooperationen mit den Krankenhäusern der Stadt und starkes Bekenntnis zu landeseigenen Krankenhäusern.
  2. Gewährleistung besserer Ärzteversorgung in der ganzen Stadt durch mehr Mitsprache von Land und Bezirken bei der Vergabe. Landesprogramm für integrierte Gesundheitszentren, Zusammenarbeit von Ärzten, Sozialberatung und Therapeuten, Evaluierung und Weiterentwicklung des Psychiatrie- Entwicklungsprogramms (PeP). Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird weiterentwickelt, krisenfest gemacht, multiprofessionelle, sozialraumorientierte Aufstellung und die Clearingstelle für nicht Krankenversicherte wird verstetigt.
  3. Ein*e Landespflegebeauftragte*r wird eingeführt, er/sie ist Ansprechpartner*in und Beschwerdestelle für zu Pflegende und pflegende Angehörige.
  4. Es wird eine Landespflegestrukturplanung eingeführt, um die gleiche Versorgung in allen Teilen der Stadt zusichern oder aufzubauen. Durch eine Kurzzeitpflegeinitiative des Landes sollen kurzfristig neue Plätze geschaffen werden, Pflegestützpunkte werden personell gestärkt und pflegende Angehörige erhalten im Landespflegeausschuss eine Vertretung.
  5. Der Runde Tisch Palliativ- und Hospizversorgung wird weitergeführt und das Beratungsangebot verstetigt
  1. In den kommenden zwei Jahren werden jährlich durchschnittlich ca. 2.000 neue Stellen, insbesondere in den Bereichen Bildung, innere Sicherheit, Soziales und Integration geschaffen. Bis zu 300 weitere Stellen werden für die Umsetzung der qualitativen Verbesserung im Koalitionsvertrag jährlich zur Verfügung gestellt, insbesondere für Bürgerdienstleistungen und die Bezirke. Die konsumtiven Sachausgaben sollen in dieser Legislatur um jährlich ca. 450 Mio. € steigen. Die Investitionsquote aus dem Kernhaushalt soll bei ca. acht Prozent liegen. In den kommenden zwei Jahren werden jährlich min. 3 Mrd. € investiert und damit die Investitionsoffensive fortgesetzt.
  2. Konsequentes Ausschreiten der Spielräume der Schuldenbremse über Notfall- und Transaktionskredite. So werden Einbußen der Landesunternehmen im Zusammenhang mit der Coronakrise etwa bei Vivantes, Charité, BVG, Messe und Flughafen ausgeglichen, ohne den laufenden Haushalt zu belasten
  3. Investitionsoffensive des Landes sowie Schulbauoffensive wird fortgesetzt. Landesunternehmen werden noch stärker in die Investitionsstrategie des Landes miteinbezogen. Planung der Gründung einer Investitionsgesellschaft
  4. Verkaufsverbot von öffentlichem Grund und Boden des Landes wird festgeschrieben sowie weitere Flexibilisierung der Bedingungen der Erbbaupacht. Der Bodenankauf wird fortgesetzt und ein ein öffentliches Kataster der Landesliegenschaften wird für Transparenz sorgen
  5. Im Bereich der Steuerangelegenheiten: Prüfquote von Einkommens-Millionär*innen wird erhöht und auch für Körperschaften soll die Prüfquote gesteigert und somit die Einnahmesituation verbessert werden
  1. Die Initiative geschlechtliche und sexuelle Vielfalt mit LSBTIQ-Communities wird ausgebaut, Schutz vor Diskriminierung mit digitaler Prävention und Opferhilfe werden gestärkt. Die Engagementstrategie wird in seiner ganzen Vielfalt umgesetzt und die Einrichtung einer Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt wird vorangetrieben.
  2. Studie und das Projekt zur Bekämpfung gegen Wohnungslosigkeit wird umgesetzt und Krisenwohnungen für Opfer von Gewalt geschaffen.
  3. Jüdisches Leben wird weiter gefördert und sichtbarer gemacht. Schutz jüdischer Einrichtungen wird unterstützt
  4. Einsetzen für vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention und Stärkung des Anti-Gewalt Bereichs. Bau eines weiteren Frauenhauses und weiterer Ausbau der Gewaltschutzambulanz
  5. Umsetzung eines Paritätsgesetzes
  1. Die Landesrechtlichen Spielräume werden ausgenutzt, um Bleiberecht zu ermöglichen – besonders bei mehrjährigen Duldungen, bei Menschen aus Krisenregioen, die längerfristig nicht zurückkönnen, bei Rom*nja und Sint*ezze aus Drittstaaten und bei Opfern von Hasskriminalität.
  2. Neue Geflüchtetenunterkünfte sollen in Wohnungs- und Apartmentstruktur gebaut werden und Verzicht auf Doppelung in Gemeinschaftsunterkünften. WBS wird ausgeweitet auf Geflüchtete (alle Wohnungslosen unabhängig vom Aufenthaltsstatus), dafür legt ein Landesgesetz die Kriterien fest.
  3. Auf Nachtabschiebungen soll verzichtet werden, insbesondere bei vulnerablen Gruppen, alte, kranke, Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern. Grundsätzlich soll keine Handyabnahme mehr erfolgen.
  4. Erhöhung der Einbürgerungsquote durch Zentralisierung und schnellere Bearbeitung, Digitalisierung, landesrechtliche Spielräume für Ausnahmen bei Lebensunterhalt.
  5. Sofortige Umsetzung des PartMigG – dafür soll es einen Steuerungskreis aller Senatsverwaltungen geben und entsprechend mehr Personal sowie Zivilgesellschaftliche Begleitung und 2024 Evaluation und Prüfung verbindlicher Instrumente.
  1. Regelung der Aufgabenverteilung der Berliner Verwaltung zwischen Land und Bezirken und Ersetzung des bisherigen Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes. Nutzung des Geschäftsprogrammmanagements zur Verbesserung der Zusammenarbeit sowie Vereinfachung und Beschleunigung.
  2. Grundlage der gesamtstädtischen Steuerung werden Ziel- und Projektvereinbarungen sein. Darin werden kooperative Ziele, die Umsetzung, erforderliche Ressourcen, Steuerungsgremien sowie Monitorings zur Wirksamkeit verabredet.
  3. Verbesserung der Attraktivität des Öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber; für das vorhandene und das neue Personal, aber auch für den Quereinstieg sowie weitere Forcierung von Ausbildung und Ausbau der Zusammenarbeit mit den Berliner Hochschulen und Universitäten, um stärker selbst die notwendigen Fachkräfte auszubilden. Das Arbeitsumfeld, die Arbeitsplatzausstattung oder moderne Formen des Arbeitens werden verbessert bzw. verstärkt angewendet.
  4. Weiterentwicklung Personalvertretungsgesetz und Neuschaffung einer Hauptfrauenvertreterin sowie bessere Einbindung von Rassismus betroffener Menschen bei der Personalvertretungsarbeit. Außerdem Schaffung diverser Maßnahmen und mehr Personal um zeitnahe Terminvergaben durchzusetzen und Prozesse in Bürgerämtern zu beschleunigen. Tagesreinigung an Schulen verstetigen und ab 2023 Kommunalisierung der Schulreinigung durchsetzen.
  5. Stärkung der Bezirke und Finanzausstattung der Bezirke künftig stärker an die Gesamtentwicklung des Landes koppeln.
  1. Bei öffentlicher Auftragsvergabe wird "Gute Arbeit" stärker durchgesetzt: Stärkung der Kontrollgruppe, Erfordernis der SOKA-Bau-Bescheinigung, elektronische Arbeitszeiterfassung.
  2. Bei Wirtschafts-Förderprogrammen und beim Programm "Neustart Berlin" sollen Kriterien von "Guter Arbeit" festgeschrieben werden: Tarifbindung, Erhalt von Arbeitsplätzen, Zurückdrängen von Leiharbeit.
  3. Fortschreibung des Masterplans Industriepolitik unter Beteiligung der Arbeitsverwaltung zur ökologisch-sozialen Gestaltung der Transformation.
  4. Förderung der "Sozialen Solidarischen Ökonomie" und der Migrantischen Ökonomie.
  5. Fortschreibung des Tourismuskonzeptes 2018+ für stadtverträglichen und nachhaltigen Tourismus.
  1. Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der extrem rechten Anschläge in Neukölln wird eingesetzt.
  2. Verbot von racial profiling wird im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) verankert, Betroffene von racial profiling können eine Kontrollquittung verlangen.
  3. Datenerfassung bei der Polizei wird soll überarbeitet und nachvollziehbarer werden (u.a. durch die Einführung einer gesetzlicher Benachrichtigungspflicht an betroffene Bürger*innen über Speicherung ihrer Daten)
  4. Online-Beratungsangebote und die digitale Kompetenz von Schutzeinrichtungen für Betroffene von Gewalttaten werden vorangebracht sowie mehr Hilfe für Betroffene von Cyber-Crime und Ausbau digitaler Kompetenzen von Beratungsstellen organisiert.
  5. Erwähnung in sogenannten »Feindeslisten« wird konsequent verfolgt. Frühzeitige Information über Bedrohungen werden verbessert und der Schutz durch Meldesperren gestärkt.
  1. Weiter 3,5 Prozent Aufwuchs jedes Jahr zur Planungssicherheit für die Hochschulen und Studiengebührenfreiheit.
  2. Das neue Berliner Hochschulgesetz wird umgesetzt: für nachhaltige Personalstrukturen, neue Karrierewege und Perspektiven neben der Professur.
  3. Mehr Diversität an Hochschulen, u.a. durch Unterstützung von entsprechenden Programmen und Beratung sowie Strukturen für Antidiskriminierung.
  4. Ausbau der Studienkapazitäten für Fachkräfte der Daseinsvorsorge und Lehrkräfte.
  5. Verbesserung der Repräsentanz von Ostdeutschen in der Wissenschaft und Forschung.
  1. Ausbau von Teilhabemöglichkeiten über neue barrierefreie Sportstätten, Schaffung neuer und notwendiger Baustandards und Schulung von Trainer*innen
  2. Ausbau des Schulschwimmens mit weiteren Schulschwimmzentren und kostenlosen Ferienintensivschwimmkursen.
  3. Ausbau der Fördervereinbarung zur Absicherung finanzieller und inhaltlicher Schwerpunkte. Zum Beispiel Inklusion, Digitalisierung, Stärkung Bezirkssportbünde mit jeweils einer vollen Stelle.
  4. Stärkung von Kooperationen von Vereinen und Kitas/Schulen. Verankerung von Bewegung im Ganztag und Alltag von Kindern.
  5. Gute Arbeit auch im Sport. weitere Anpassung von Honoraren und Gehältern, sowie Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
  1. Gleiche Mitbestimmungsrechte für feste freie Mitarbeiter:innen im rbb-Personalrat
  2. Werbezeitreduzierung beim rbb-Hörfunk
  3. Programmkinos erhalten und stärken
  4. Förderung von Kinder-, Dokumentar-, Kurz-, Animations- und künstlerischem Film erhält besonderen Stellenwert
  5. Weiterentwicklung nachhaltiger Strukturen freier Radios