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Uwe Doering

Hundeauslaufgebiete in Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1227 vom 12.08.2026 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht des Bezirksamtes gegeben sein bzw. geschaffen werden, damit Hundeauslaufgebiete im Bezirk eingerichtet werden können?

  2. Was können Hundehalter und Hundehalterinnen konkret zur Einrichtung von Hundeauslaufgebieten beitragen?

  3. Welche Anlagen und Flächen im Bezirk sind aus Sicht des Bezirksamtes für die Schaffung von Hundeauslaufgebieten geeignet?

  4. Wie ist der aktuelle Stand der vom Bezirksamt angekündigten Gespräche mit den Berliner Forsten bezüglich der Schaffung von Hundeauslaufgebieten?

  5. Falls das Bezirksamt ggf. keine Möglichkeiten sieht, Hundeauslaufgebiete im Bezirk einzurichten, warum, und auf welcher Grundlage ist das in anderen Bezirken möglich?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.)
Da für die Bezirk weder eine gesetzliche Verpflichtung noch eine entsprechende Aufgabe besteht,
eigene Hundeauslaufgebiete einzurichten und zu betreiben, existieren auch keine Handlungs-
empfehlungen für die öffentliche Verwaltung oder ein standardisierter Katalog zur Einschätzung
einer Gebietseignung als Hundeauslaufgebiet.

Zu 2.)
Hundehalterinnen und Hundehalter können insbesondere eigene oder privat verfügbare Flächen
als mögliche Standorte in die Diskussion einbringen. Eine private Initiative könnte beispielsweise
prüfen, ob eine geeignete Fläche zur Verfügung gestellt und dort auf eigene Verantwortung ein
Hundeauslaufangebot geschaffen und betrieben werden kann.
Ein solches Vorhaben müsste allerdings im Einzelfall mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin
der Fläche sowie den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Dem Bezirksamt sind mehrere
Hundesportvereine im Bezirk bekannt, die auf eigenen Flächen entsprechende Auslaufmöglich-
keiten anbieten.

Zu 3.)
Es wird auf den Schlussbericht vom 11.10.2022 zu Beschluss-Nr. 0080/08/22 (Drs.Nr. IX/0071
Betr.: Hundegärten für Treptow-Köpenick) verwiesen. Die bezirklichen Flächen wurden geprüft.
Das Ergebnis war, dass die bis dahin geprüften bezirklichen Freiflächen nicht geeignet waren. Ein
wesentlicher Grund hierfür ist, dass sich viele dieser Flächen in Natur- oder Landschaftsschutz-
gebieten befinden. Das Bezirksamt ist mit der Deutschen Bahn im Gespräch zur Einrichtung eines
Hundegartens auf dem Görlitzer Bahndamm.

Zu 4.)
Der in der Antwort zu Frage 3 erwähnte BVV-Beschluss sah ausdrücklich vor, die Berliner Forsten
in die Prüfung geeigneter Flächen einzubeziehen. Diese Beteiligung hat stattgefunden. Die Berli-
ner Forsten teilten damals mit, dass im Gebiet des Bezirks Treptow-Köpenick keine geeigneten
Flächen zur Verfügung stehen und aktuell auch keine neue Einrichtung von Hundeauslaufgebieten
vorgesehen ist.

Zu 5.)
Das Bezirksamt ist mit der Deutschen Bahn im Gespräch zur Einrichtung eines Hundegartens auf
dem Görlitzer Bahndamm. Eine mögliche Perspektive könnten ferner Flächen außerhalb des
Fachvermögens des Straßen- und Grünflächenamtes sein, auf denen eine entsprechende Nutzung
rechtlich zulässig ist und deren Eigentümer bzw. Betreiber eine solche Nutzung ermöglichen
wollen.
Zu den Regelungen und konkreten Verhältnissen in anderen Berliner Bezirken kann das hiesige
Straßen- und Grünflächenamt keine Aussage treffen.

 

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