Zukunft der landeseigenen Kleingartenanlagen in Treptow-Köpenick
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1231 vom 14.08.2026 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Wie bewertet das Bezirksamt den Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 26.06.2026 für ein "Kleingartenflächensicherungsgesetz" (Drs. 19 /2822) und dessen Umsetzung im Bezirk?
Welche Veränderungen haben sich im Bestand der bezirklichen landeseigenen Kleingartenanlagen (KGA) seit dem Senatsbeschluss zum Kleingartenanlagenentwicklungsplan 2030 vom August 2020 ergeben?
Für welche landeseigenen Kleingartenanlagen gibt es im Bezirk bereits aufgestellte oder beschlossene Bebauungspläne, die eine andere Nutzung beinhalten, und wie wird das Bezirksamt die Anlagen vor künftigen Nutzungsänderungen zur Sicherung des vorhandenen Grüns schützen (bitte Aussage zur jeweiligen KGA)?
In welchen Größenordnungen können im Bezirk Ersatzflächen für KGA bereitgestellt werden, die für soziale Infrastruktur (Kita, Schule, Sport) aufgegeben werden sollen?
Wie viele landeseigene Kleingartenanlagen gibt es im Bezirk, die kleiner als 0,5 ha sind und nach dem Kleingartenflächensicherungsgesetz ohne Zustimmung des Berliner Abgeordnetenhauses umgenutzt werden können?
5.1. Wie können diese Kleingartenanlagen durch den Bezirk gesichert werden?
Antwort steht noch aus

