Von Expertinnen und Experten empfohlen: Deutsche Wohnen und Co. enteignen

Im September 2021 haben 59,1 Prozent der Berliner*innen dem Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ihre Zustimmung gegeben. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat der Senat eine hochkarätige Expert*innenkommission zur Vergesellschaftung eingesetzt. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat damit eine von einer Landesregierung beauftragte Kommission darüber beraten, wie der Artikel 15 des Grundgesetzes legislativ und administrativ angewendet werden kann. Heute hat die Kommission ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Dazu erklären die Vorsitzenden der Partei DIE LINKE. Berlin Franziska Brychcy und Maximilian Schirmer sowie die Vorsitzenden der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Anne Helm und Carsten Schatz:

 

„Heute ist ein guter Tag für Berlin und die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt. Die Kommission bestätigt: Eine Vergesellschaftung von großen, privaten Immobilienunternehmen nach Artikel 15 des Grundgesetzes ist rechtlich möglich, verhältnismäßig, finanziell leistbar und ein gutes Instrument, um für bezahlbares Wohnen zu sorgen.

Für die Giffey-SPD und Wegner-CDU gibt es jetzt keine Ausreden mehr. Berlin hat sich entschieden, die Kommission gibt grünes Licht – jetzt ist der Senat in der Pflicht und es muss zügig die Umsetzung erfolgen. Dabei ist keine Zeit zu verlieren, ist doch die Sorge vor dem Verlust der eigenen Wohnung und den immer weiter steigenden Mieten ein zentrales Problem für viele Menschen in unserer Stadt. Wohnungen sind keine Rendite-Objekte, sondern ein Zuhause.

Der Senat muss schnell ein konkretes Vergesellschaftungsgesetz erarbeiten. Hierfür bieten wir gerne unsere Unterstützung und Expertise an.“