Zukunft des CineStar-Gebäudes am Treptower Park, Elsenstraße 115-116, 12435 Berlin (Nachfrage zur Drs IX/0663)

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/0986 vom 09.05.2025 des Bezirksverordneten Uwe Doering – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann der letzte Eigentümer- bzw. Eigentümerinnenwechsel im Gebäudekomplex stattfand und, wenn ja, durch wen?

  2. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt aktuell zur Entwicklung des Gebäudekomplexes Elsenstraße 115-116 (CineStar-Kino) vor?

  3. In welcher Phase befindet sich das Bebauungsplanverfahren?

  4. Welche Anträge oder Anfragen zu einer Nutzungsänderung, einem Umbau oder einem Abriss des Gebäudes sind dem Bezirksamt aktuell bekannt bzw. liegen dem Bezirksamt vor?

  5. Wurde ein Bauantrag gestellt?

  6. Wie viele Stockwerke sind für den Neubau geplant?

  7. Gibt es einen Zeitplan für die weiteren Planungen und zukünftigen Baumaßnahmen und, wenn ja, welche aktuellen Planungen liegen dem Bezirksamt diesbezüglich vor?

  8. Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Mieter und Mieterinnen oder welche Einrichtung vom geplanten Abriss des Gebäudekomplexes betroffen wären?

  9. Gibt es Gespräche mit dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin oder Planungen zur zukünftigen (teil-)öffentlichen Nutzung des zukünftigen Gebäudekomplexes, z.°B. als Begegnungsstätte, kultureller Veranstaltungsort oder Medienwerkstatt?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Der letzte Eigentümerwechsel des Grundstücks Elsenstraße 115 (Flurstück 203) fand im Oktober 2015 statt. Eigentümerin ist seitdem eine juristische Person. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können hierzu keine weiteren Angaben gemacht werden.

Zu 2.
Zu dem Grundstück wurde 2024 ein positiver Bauvorbescheid erteilt. Dem Bezirksamt liegen darüber hinaus keine aktuellen davon abweichenden Informationen vor.

Zu 3.
Zu dem Bebauungsplan 9-70 VE wurde ein Aufstellungsbeschluss gefasst und die Planungsabsicht den zuständigen Behörden mitgeteilt. Eine Weiterführung des Verfahrens ist nicht erfolgt, da der Vorhabenträger sein Vorhaben in die Umnutzung des bestehenden Gebäudes geändert hat.

Zu 4.
Es liegt ein positiv beschiedener Bauvorbescheid vom 15.08.2024 mit der Vorhabensbeschreibung „Umnutzung und Umbau von Gewerbe zu Beherbergung mit 198 Zimmern“ vor.

Zu 5.
Nein, bei der Bau- und Wohnungsaufsicht wurde kein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht.

Zu 6.
Das bestehende Gebäude soll umgenutzt werden. Es sind keine Maßnahmen zur Vergrößerung der Grundfläche oder Firsthöhe geplant.

Zu 7.
Ein Zeitplan ist nicht bekannt.

Zu 8.
Der Vorhabenträger plant gemäß Bauvorbescheid nach Kenntnis des Bezirksamtes keinen Abbruch des Gebäudes, sondern den Umbau/ die Umnutzung des Gebäudes zu einem Beherbergungsbetrieb mit 198 Zimmern.

Zu 9.
Nein.

 

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