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zum Volksbegehren
»Deutsche Wohnen & Co. enteignen«

Neubau ist absolut notwendig, allein schon um Wohnungen für die zehntausenden Menschen zu haben, die jährlich neu nach Berlin kommen. Aber wir brauchen nicht irgendwelche neuen Wohnungen, sondern Wohnungen, die sich die Menschen auch leisten können. Das kann nur durch öffentlichen Einfluss sichergestellt werden. Zurzeit wird in Berlin solch bezahlbarer Wohnraum in Größenordnungen gebaut, wie lange nicht. Die Verdrängung von Mieter:innen aus ihren Wohnungen, durch die Geschäftspraxis großer Immobilienkonzerne, wird allerdings durch Neubau nicht verhindert.

Private Investoren schaffen so gut wie keinen bezahlbaren Wohnraum, wenn sie nicht dazu gezwungen werden. Luxus-Wohnungen und teures Eigentum helfen den Berliner:innen nicht.

Die Verdrängung durch die Geschäftspraxis großer Immobilienkonzerne wird durch Neubau also nicht verhindert. Im Gegenteil: Durch das Agieren der großen Unternehmen und die Modernisierungswellen, die durch unsere Bezirke fegen, geht bezahlbarer Wohnraum dauerhaft verloren.

Das stimmt, aber darum geht es auch nicht. Neben bezahlbarem Neubau müssen vor allem die Mieter:innen geschützt werden, die noch über halbwegs bezahlbare Wohnungen verfügen. Die massiven Mieterhöhungen, mit denen die Konzerne ihren Profit erwirtschaften, produzieren aber zusätzliche Verdrängung und Wohnungsnot, wenn Menschen sich ihre Miete nicht mehr leisten können. Daher muss die Praxis der Immobilienkonzerne beendet werden. Freiwillig ändern die Konzerne ihre Politik nicht. Die Vergesellschaftung ist ein Mittel um dies zu erreichen. Ist eine eine Regulierung der Mieten dauerhaft demokratisch kontrollierbar. Zudem ist die Erhöhung der landeseigenen Wohnungsbestände eine Investition in eine gesicherte finanzielle Grundlage.

Immobilien-Mega-Konzerne wie die Deutsche Wohnen bauen so gut wie keine neuen (und schon gar keine bezahlbaren) Wohnungen. Ihr Geschäftsmodell ist es, rentable Investitionsmöglichkeiten für internationales Kapital zu schaffen. Sie kaufen billig heruntergekommen Wohnblöcke, vernachlässigen die Instandhaltung und nutzen anschließend Modernisierungsmaßnahmen (deren Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen) um die Mieten bis zum maximal Zulässigen zu erhöhen.

Die Mieter:innen in diesen betroffenen Wohnungen sind zum großen Teil nicht in der Lage, diese Erhöhungen zu tragen. Oft sind unter ihnen Transferleistungs-Beziehende. Durch diese Praxis entsteht Verdrängung und die Mieten steigen weiter.

Um den Mietenwahnsinn zu stoppen braucht es drei Dinge: Neubau bezahlbaren Wohnraums, Ausbau des Bestandes öffentlicher Wohnungen und Schutz der Bestandsmieten. Für die Partei DIE LINKE und unseren Wohnungssenator Sebastian Scheel gehören alle drei Dinge zusammen und alle werden gleichermaßen in der Regierung realisiert.

Fakt ist: In Berlin wird seit Amtsantritt von Katrin Lompscher und später Sebastian Scheel so viel günstiger Wohnraum gebaut, wie seit Jahrzehnten zuvor nicht. Vor allem durch die städtischen Wohnungsunternehmen. Nur bezahlbarer Wohnraum hilft gegen Mietenwahnsinn.

Fakt ist auch: Die Baukapazitäten sind begrenzt. Noch mehr kann kaum gebaut werden, es fehlen Fachkräfte und verfügbare Flächen. Außerdem existieren allein in Berlin Baugenehmigungen für über 60.000 Wohnungen, die aber nicht gebaut werden, weil zum Teil mit baureifen Grundstücken spekuliert wird.

Bei Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes muss sich eine Entschädigung nicht nach dem Marktwert richten. Auch spekulativ überhöhte Wohnungspreise müssen nicht entschädigt werden. Die Entschädigungssummen, die derzeit im Raum stehen, können nur ungefähre Richtwerte sein. Die genauen Grundlagen für die Berechnung und damit die Höhe der Entschädigungen müssen durch ein Gesetz zur Vergesellschaftung erst erarbeitet werden. Dabei wird es eine politische und juristische Abwägung des Rechts der Menschen auf bezahlbaren Wohnraum einerseits und des Rechts auf wirtschaftliche Betätigung und Eigentum andererseits geben müssen. Deshalb schwanken die Kostenschätzungen auch zwischen 8 und 36 Mrd. Euro.

Die Entschädigungssumme soll zudem über Kredite finanziert und durch die Mieteinnahmen in einem Zeitraum von 30 Jahren getilgt werden. Danach profitiert Berlin von den Mieteinahmen und kann den Gewinn reinvestieren. Somit würde die Vergesellschaftung den Berliner Finanzhaushalt nicht nachhaltig belasten und wäre seriös bezahlbar, da den Krediten dann letztlich immer die Immobilienwerte gegenüberstünden.

In der Diskussion über das Volksbegehren ist immer wieder der Einwand zu hören, dass das hochverschuldete Land Berlin eine solche Vergesellschaftung gar nicht finanzieren könne. Eine Finanzierung über den Landeshaushalt ist aber gar nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.

Die vergesellschafteten Wohnungen würden in eine öffentliche Gesellschaft übertragen. Diese öffentliche Gesellschaft – und nicht der Landeshaushalt – nimmt dann einen Kredit zur Finanzierung der Entschädigung auf. Findet eine Entschädigung zum sogenannten »Ertragswert« statt, der sich an den gegenwärtig erzielten Mieteinnahmen orientiert, kann die Rückzahlung des Kredits aus den Mieterträgen der Gesellschaft finanziert werden.

Eine derartige Kreditfinanzierung fällt auch nicht unter die Regeln der Schuldenbremse, da mit dem Kredit Werte – konkret Wohnungen – erworben werden, die auch Einnahmen generieren. Die genaue Ausformulierung eines Gesetzes und die praktische Umsetzung sollten Politik und Mieter:innenbewegung gemeinsam angehen, wenn das Volksbegehren erfolgreich ist. Aber bereits jetzt laufen die ersten Gespräche dazu. Wichtig ist: eine Vergesellschaftung ist rechtlich machbar und bezahlbar. Nach der Tilgung der Kredite, würde Berlin von den Mieteinnahmen profitieren und für weitere Investitionen nutzen können.

Wir wollen weiter den Bau bezahlbarer Wohnungen fördern, beispielsweise über die landeseigenen Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften. Auch private Bauherren, die dauerhaft bezahlbaren Wohnraum schaffen und damit den Berliner:innen tatsächlich nützen, sollen weiter bauen können. Immobilien-Konzerne wie Deutsche Wohnen oder Vonovia bauen übrigens so gut wie keine neuen Wohnungen. Ihr Geschäftsmodell ist darauf gerichtet, existierende günstige Wohnungen zu kaufen, aufzuwerten und anschließend die Mieten massiv zu erhöhen, um Profit für ihre Aktionäre zu schaffen.

Von einer Vergesellschaftung der großen Immobilien-Konzerne wären in Berlin rund 250.000 Haushalte betroffen. Diese gehören oft zu den Ärmsten Berlins. Durch eine Überführung der Wohnungen in öffentliches Eigentum wären sie vor Mietsteigerung, Verdrängung und Obdachlosigkeit geschützt. Mit der Vergesellschaftung würde sich der Bestand öffentlicher Wohnungen fast verdoppeln. Bleiben dort die Mieten niedrig, beeinflusst das über den Mietspiegel letztlich den gesamten Mietenmarkt der Stadt, und dies kommt dann allen Mieter:innen in Berlin zugute.

DIE LINKE unterstützt das Volksbegehren. Leider ist sie bisher die einzige Partei, die das tut. Deshalb muss Druck auf das Abgeordnetenhaus und den Senat durch ein Volksbegehren von außen aufgebaut werden. Die Initiative möchte zudem einen Volksentscheid durchführen, um das Thema breit in der Bevölkerung zu diskutieren und für das Anliegen eine möglichst große Legitimation zu erreichen.

Es ist zu erwarten, dass bei einem erfolgreichen Volksentscheid und einem anschließenden Vergesellschaftungs-Gesetz die Immobilienkonzerne dagegen vor Gericht klagen werden. Die angestrebte Vergesellschaftung wird ein Marathon, der einige Jahre dauern wird. Dies darf uns aber nicht davon abhalten, diesen Weg zu beschreiten. Außerdem steigt schon jetzt der gesellschaftliche Druck auf die großen Immobilien-Konzerne sowie die Politik, den Mietenwahnsinn zu stoppen. Dieser Druck ist nötig um die Politik zu verändern. Daher unterstützt die LINKE das Volksbegehren.

Im Moment ist DIE LINKE die einzige Partei im Berliner Senat, die eine Vergesellschaftung aktiv unterstützt – die SPD ist dagegen, die Grünen sind unentschlossen. Daher braucht es den Druck aus der Mieter:innenbewegung und durch die Berliner*innen. Die Vergesellschaftung ist ein Instrument der Notwehr, umso besser ist es, wenn dieses von der Bevölkerung breit getragen wird und die Möglichkeiten der direkten Demokratie genutzt werden. Die Wohnungs-Frage ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir kämpfen auf allen Ebenen dafür, dass alle Menschen ein bezahlbares Dach über dem Kopf haben. Dafür setzen wir uns im Senat, im Parlament und gemeinsam mit der Mieter:innenbewegung auf der Straße ein.

Bereits jetzt sind wir mit dem Mietendeckel, bezahlbarem Neubau und der Nutzung des Vorkaufsrechts, viele Schritte gegangen und arbeiten weiter intensiv für bezahlbare Mieten in der Stadt. Was wir bisher erreichen konnten, könnt ihr hier nachlesen.

Das stimmt  und es war ein Fehler. Daraus haben wir gelernt. Umso engagierter kämpfen wir nun dafür, den Mietenwahnsinn zu durchbrechen und wollen dafür alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen. Dazu zählen:

⃘ Kein weiterer Verkauf öffentlicher Grundstücke: Sie sind Voraussetzung dafür, dass unsere städtischen Wohnungsbaugesellschaften bezahlbaren Wohnraum schaffen können.  Die Anzahl öffentlicher Grundstücke wollen wir durch Ankauf erhöhen.

⃘ Bezahlbarer Neubau insbesondere im öffentlichen Eigentum. Kein Luxus-Neubau, der hilft den Berliner*innen nicht.

⃘ Gezielter Ankauf von Häusern zur Vergrößerung des öffentlichen Wohnungsbestands. Ausweitung des Milieuschutzes in den Berliner Bezirken um dort das Vorkaufsrecht nutzen zu können, wenn private Wohnhäuser auf dem Markt angeboten werden.

⃘ Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten durch behutsamen Neubau. Das nur unter der Beteiligung der Bürger*innen vor Ort und ohne Verlust an Lebensqualität.

⃘ Mietendeckel, der die Mieten auf das Leistbare begrenzt und durch den überhöhte Mieten abgesenkt werden können.

⃘ Vergesellschaftung als einer von mehreren Bausteinen, um die Geschäftspraxis der großen Immobilienkonzerne zu beenden und die Wohnungen in öffentliches Eigentum zu überführen. Konzerne wie Deutsche Wohnen und Vonovia, deren einziges Interesse Profit und Rendite für ihre Aktionäre ist, sind keine sozial verantwortungsvollen Vermieter.

Die Grundlage für eine Vergesellschaftung ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Enteignungen zum Beispiel für die Einrichtung von Kohletagebauen oder Autobahnen passieren fast täglich.

Im Artikel 15 des Grundgesetzes heißt es: »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.«

Das Volksbegehren bezieht sich also nicht auf irgendeine Verwaltungsverordnung sondern die Verfassung. Das Grundgesetz gilt auch in Berlin. Zudem sollen durch die Vergesellschaftung die Bestände der großen Immobilienkonzerne unter demokratische Kontrolle der Mieter:innen gebracht werden und sind damit dauerhaft in der Hand aller Berliner:innen.

Darüber hinaus findet seit Jahren eine tatsächliche Enteignung von Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen statt. Die Mieter:innen sind es, die die satten Profite der Immobilienkonzerne finanzieren. Die Frage lautet hier also »wer enteignet eigentlich wen?«

Faktencheck

Sollen Genossenschaften enteignet werden?