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Unsere Positionen zu DWE

Mit einem Vergesellschaftungsgesetz will Die Linke die Wohnungen von großen, privaten Wohnungsunternehmen, die mindestens 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, vergesellschaften. Die rechtliche Grundlage dafür bildet Artikel 15 des Grundgesetzes. Die ungefähr 200.000 Wohnungen werden anschließend gemeinwohlorientiert bewirtschaftet. Das bedeutet, dass mit dem Zuhause unserer Nachbarinnen und Nachbarn nicht mehr an der Börse spekuliert werden kann, die Wohnungen bedarfsgerecht vergeben werden, die Abzocke mit Mieten und Nebenkosten beendet und die Mietenentwicklung entdynamisiert wird. 

Konzerne wie Vonovia preisen ein, dass sie die Mieten in den kommenden Jahren immer weiter in die Höhe treiben werden. Etwa 166 Euro zahlt jede Mieterin und jeder Mieter von Vonovia im Durchschnitt jeden Monat nur für die Dividende der Aktionäre. Dieser Spekulation wollen wir stoppen.

Wenn das Land Berlin steuern kann, dass rund 200.000 vergesellschaftete Wohnungen künftig gemeinwohlorientiert bewirtschaftet und vermietet werden, hat das über den Mietspiegel eine mietpreisdämpfende Wirkung auf den gesamten Wohnungsmarkt. Zum Vergleich: In der Vergangenheit landete der Konzern immer wieder mit überzogenen und illegalen Mieterhöhungen in der Presse. Insgesamt fallen die betroffenen Unternehmen in jeweils unterschiedlicher Ausprägung durch systematisch überhöhte Mieten, unterlassene Instandhaltung, fehlerhafte Heiz- und Nebenkostenabrechnungen und weitere Vermietungspraktiken auf, die einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Wohnraum der Berlinerinnen und Berliner nicht erkennen lassen.

2021 haben 59,1 Prozent bzw. über eine Million Wählerinnen und Wähler für den Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen gestimmt. Dieser Auftrag gilt allen Parteien. Von Beginn an haben wir das Vorhaben tatkräftig unterstützt. Für uns als Linke ist völlig klar: Die Vergesellschaftung muss jetzt endlich umgesetzt werden.

Nach dem erfolgreichen Volksentscheid hat der damals amtierende rot-grün-rote Senat eine hochkarätig besetzte Expertenkommission eingesetzt, die die Vergesellschaftung mehr als ein Jahr lang umfassend und intensiv geprüft hat. Das Ergebnis ist eindeutig: Deutsche Wohnen & Co enteignen ist nicht nur rechtlich möglich und finanziell tragbar, sondern auch das beste Instrument, um für dauerhaft bezahlbare Mieten zu sorgen.

Nachdem der Berliner Senat aus CDU und SPD das Vorhaben der Vergesellschaftung jahrelang verschleppte, ist die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen selbst tätig geworden. Zusammen mit einer renommierten Anwaltskanzlei und unterstützt durch zahlreiche Expertinnen und Experten ist ein Vergesellschaftungsgesetz geschrieben worden. Es gibt wohl kaum ein anderes Gesetzesvorhaben, in das so viel Expertise geflossen ist. Wir wollen diesen Gesetzentwurf zur Grundlage nehmen, um in einer linksgeführten Regierung ein Vergesellschaftungsgesetz zu erarbeiten und die Vergesellschaftung umzusetzen. 

Wenn Berlin ein Vergesellschaftungsgesetz beschließt, wird es vermutlich sowohl von den betreffenden Konzernen als auch mieterfeindlichen Parteien wie der CDU beklagt werden. Am Ende wird das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit entscheiden.

Artikel 15 Grundgesetz (Vergesellschaftung) ermöglicht eine Entschädigung deutlich unter Marktwert. Die genaue Entschädigungsregelung nach dem Modell der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen orientiert sich an einem erprobten Bewertungsverfahren, welches bei der Erbschaftssteuer regelmäßig angewendet wird. Die Konzerne erhalten den Verkehrswert der Grundstücke, jedoch ohne die übermäßigen Bodenwertsteigerungen seit 2013. Die Herstellungskosten der Gebäude werden als Eigenleistung anerkannt und vollständig entschädigt, der Bodenwert dagegen nur auf eine angemessene Höhe reduziert. Somit werden Aufwendungen der Konzerne fair berücksichtigt, die Spekulation nicht. Dies ergibt einen Vergesellschaftungswert von 40-60 Prozent des aktuellen Marktwerts der Wohnimmobilien. Das ist ein gutes Geschäft für das Land Berlin.

Die Entschädigungshöhe liegt nach diesem Modell berechnet zwischen 8 bis 18 Mrd. Euro. Eine Entschädigung kann nach Auffassung der Initiative bis zu einer Höhe von 17 Mrd. Euro aus den laufenden Mieteinnahmen der vergesellschafteten Wohnungen getilgt werden. Das Land Berlin nimmt dafür keine Schulden auf und der Haushalt wird mit der Entschädigung nicht belastet. Sofern die Entschädigungshöhe dennoch darüber liegen sollte, wird ein öffentlicher Zuschuss nötig. Dieser kann als Transaktionskredit schuldenbremsenkompatibel aufgenommen werden. Lediglich die Kapitalkosten dieses Kredits würden den Kernhaushalt belasten. 

Aktuelle Berechnungen renommierter Ökonomen zeigen, dass die Vergesellschaftung finanzierbar ist. So hat ein Forscherteam um den Wirtschaftsweisen Achim Truger, den Leiter des Instituts für Makroökonomie Sebastian Dullien und den Ökonomen Tom Krebs Vergesellschaftung in einer aktuellen Studie für die Hans-Böckler-Stiftung berechnet, dass die Vergesellschaftung wirtschaftlich und fiskalisch tragbar ist. Auch das Institut Dezernat Zukunft kommt in einer neuen Untersuchung zu dem Schluss, dass die Vergesellschaftung finanziell möglich und sogar lohnenswert ist. 

Auch bei einem regulären Kauf von Immobilien wird die Summe nicht auf einmal bezahlt. Die Entschädigung der Konzerne soll laut Vorschlag der Initiative Deutsche Wohnen & CO enteignen über sog. Schuldverschreibungen erfolgen, die von der neu zu schaffenden Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) „Gemeingut Wohnen“ ausgegeben werden sollen. Diese werden über 100 Jahre getilgt. Die Unternehmen erhalten dafür eine faire jährliche Verzinsung von 3,5 Prozent, wofür das Land Berlin haftet. Die Unternehmen können die Schuldverschreibungen weiterverkaufen, da sie an der Börse handelbar sind. 

Wir wollen drei Monate nach Regierungsantritt einen umfassenden Umsetzungsplan vorlegen. Nach spätestens einem Jahr kann ein Vergesellschaftungsgesetz dem Abgeordnetenhaus vorgelegt werden. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen hat in Zusammenarbeit mit einer hochkarätigen Anwaltskanzlei und zahlreichen weiteren Expertinnen und Experten einen hervorragenden Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgelegt. Dieser wird die verbindliche Grundlage für die künftige Regierung sein. Nach Vorschlag der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen soll nach Inkrafttreten des Vergesellschaftungsgesetzes in einer Übergangsphase von 18 Monaten die Vorarbeiten für die Übernahme der Bewirtschaftung der vergesellschafteten Wohnungen durch die neu zu gründende AöR geschaffen werden. Ob dieser Zeitplan einzuhalten ist, liegt nicht zuletzt an möglichen Klagen, die durch die betroffenen Konzerne sowie konservative Parteien wie der CDU sehr wahrscheinlich sind. Wie schnell das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall zu einer Entscheidung kommen könnte, lässt sich nicht klar benennen.

Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen schlägt vor, dass für die Bewirtschaftung der vergesellschafteten Wohnungen eine neu zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts „Gemeingut Wohnen“ aufgebaut wird. Zum Aufbau benötigt diese AöR eine Anschubfinanzierung aus dem Haushalt in Form ein Eigenkapitaleinlagen durch das Land Berlin. Die Zuführung von Eigenkapital ließe sich als Transaktionskredit schuldenbremsenkonform regeln, da der Zuführung von Eigenkapital ein Bestand von 200.000 vergesellschafteten Wohnungen als öffentlichem Vermögen gegenübersteht. Damit würden lediglich die Kapitalkosten des Kredits den Haushalt belasten.

Das stimmt. Aber darum geht es auch gar nicht. Konzerne wie Vonovia, Heimstaden oder ADLER treiben immer weiter die Mieten nach oben und spekulieren mit den Wohnungen an der Börse. Mit der Vergesellschaftung wollen wir die Spekulation beenden, den Bestand an öffentlichen und damit sozial regulierten Wohnungen deutlich ausweiten und die Mietentwicklung entdynamisieren. Wenn wir das nicht tun, werden in den nächsten Jahren viele unserer Nachbarinnen und Nachbarn immer mehr Geld für ihre Wohnung ausgeben müssen oder ihre Wohnung sogar verlieren. Der Konzern Heimstaden mit ca. 20.000 Wohnungen in Berlin ist bekannt für besonders teure Mieten, die häufig den Tatbestand von Mietwucher erfüllen könnten.

Dazu kommt: Es gibt nicht die eine Maßnahme, die alle Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt löst. Die Linke will mit einer Behörde gegen illegale Mieten vorgehen, einen Mietendeckel für die 400.000 kommunalen Wohnungen einführen, mit einem Sicher-Wohnen-Gesetz Berliner Vermieter verpflichten jede dritte freiwerdende Wohnung bezahlbar zu vermieten und mit einem kommunalen Wohnungsbauprogramm in den nächsten 10 Jahren 75.000 dauerhaft bezahlbare Wohnungen neu schaffen.

Nein. Denn Art. 15 Grundgesetz erlaubt die Vergesellschaftung von Grund und Boden – dazu gehören auch die Wohnungen von großen, privaten Wohnungsunternehmen. Wenn die Bundesregierung die Vergesellschaftung stoppen will, müsste sie den Art. 15 Grundgesetz streichen. Dafür wäre eine 2/3 Mehrheit im Bundestag möglich, die nur durch Zusammenarbeit mit der AfD zu erreichen wäre.

Die Bundesregierung könnte theoretisch versuchen die Hürden für die Anwendung der Vergesellschaftung zu erschweren. Viele Expertinnen und Experten halten auch dieses Vorgehen für verfassungswidrig. Für uns ist klar: Sollte die Bundesregierung dennoch tätig werden, wollen wir mit einer möglichen künftigen Berliner Landesregierung mit Elif Eralp als Regierender Bürgermeisterin dagegen klagen.

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