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LV-Beschluss 10-073/26

Demokratisierung von Koalitionsverhandlungen II

Prozess zur Vorbereitung, Durchführung und Rückkopplung von Sondierungen und Koalitionsverhandlungen in Berlin

Grundprinzip

Der Prozess verbindet demokratische Legitimation, strategische Verhandlungsmacht und kontinuierliche politische Rückkopplung. Er basiert auf einer klaren Arbeitsteilung zwischen Landesparteitag, Landesvorstand, Geschäftsführendem Landesvorstand, Bezirksvorsitzenden und Mitgliedschaft. Darüber hinaus sollen auch Mechanismen entwickelt werden, wie Akteure der Stadtgesellschaft fachpolitisch eingebunden werden können.

Ziel ist es, einerseits handlungsfähige Verhandlungen zu ermöglichen und andererseits eine breite innerparteiliche sowie zivilgesellschaftliche Rückbindung sicherzustellen. 

Der Landesparteitag hat eine Haltelinie für eine Regierungsbildung festgelegt: die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“.

Neben den erweiterten Elementen der demokratischen Rückkopplung, soll es die Verhandlungsteams geben, sowohl das Sondierungsteam als auch die Verhandlungsteams für mögliche Koalitionsverhandlungen. Sollte Die Linke Koalitionsverhandlungen führen, werden sowohl ein Hauptverhandlungsteam als auch die verschiedenen Fachverhandlungsteams gebildet. Über diese werden sowohl Mitglieder des Landesvorstandes, der Abgeordnetenhausfraktion, der Landesarbeitsgemeinschaften als auch weitere Mitglieder mit Fachexpertise in die Verhandlungen entsendet. Über die personelle Zusammensetzung der Verhandlungsteams entscheidet der Landesvorstand auf Vorschlag des Geschäftsführenden Landesvorstandes.

Sechs Elemente der erweiterten demokratischen Rückkopplung

1. Demokratische Festlegung von Prioritäten 
[BEREITS BESCHLOSSEN AM 14.08.26]

Verantwortung: Vorsitzende, Landesvorstand

Die Mitglieder des Landesvorstandes entscheiden, welches die zentralen Forderungen für mögliche Koalitionsverhandlungen sind.

Ziele: 

  • Die Linke Berlin geht mit einer vorher demokratisch bestimmten, transparenten Prioritätenliste in die Koalitionsverhandlungen.
  • Ein Koalitionsvertrag muss auch im Gesamtzusammenhang bewertet werden. Die Reduktion auf besondere Prioritäten, erlaubt allerdings eine objektive Bewertung anhand gemeinsam getroffener Prioritäten, anhand derer der Erfolg oder Misserfolg von Verhandlungen gemeinsam bewertet werden kann.
  • Gleichzeitig erhält die Verhandlungsgruppe damit ein Mandat aus dem Landesvorstand, für welche Prioritäten aus dem Wahlprogramm besonders zentral verhandelt werden muss.

Umsetzungs- und Zeitplan:

  • Der Landesvorstand beschließt auf Vorlage der Vorsitzenden am 14. August eine Prioritätenliste aus 30 Maßnahmen für einen Koalitionsvertrag.
  • Sie setzt sich zusammen aus den bereits beschlossenen Haltelinien “Volksentscheid DWE umsetzen”, den drei Kernforderungen inkl. Unterforderungen der drei Kernforderungen, den „Leuchttürmen“ (finale Festlegung erfolgt über die Entscheidung der Prioritäten) und bis zu 5 Prioritäten, die wir nicht wollen. Den Mitgliedern werden nach Möglichkeit „Preisschilder“ der Prioritäten transparent gemacht.
  • Nach Abschluss der Verhandlungen wird eine Rechenschaftsmatrix angelegt und den Mitgliedern und der Öffentlichkeit vorgelegt (erreicht, teilweise erreicht, nicht erreicht). Jede Bewertung wird begründet.

2. Stärkung bestehender Gremien als Rückkopplungsnetzwerk

Verantwortung: Landesvorstand (Beauftragung), Back-Office (Koordination)

  • der Landesvorstand beauftragt die Bezirksvorsitzenden der 12 Bezirksverbände und die 20 Mitglieder des Landesvorstands, während der Koalitionsverhandlungen eine Kommunikations- und Scharnierfunktion in die Partei zu übernehmen (bei den Bezirksverbänden mit Doppelspitzen wird jeweils 1 Bezirksvorsitzende*r entsendet)
  • dieser Kreis wird wöchentlich von der Verhandlungsgruppe zum Sachstand informiert und ist im Gegenzug für Mitglieder, Bezirksverbände, LAGs und zivilgesellschaftliche Akteure ansprechbar, jeweils unter Wahrung der Vertraulichkeit
  • der Kreis hat die Aufgabe, Hinweise, Stimmungen und Empfehlungen aus der Basis an das Verhandlungsteam weiterzugeben
  • die Koordination erfolgt zentral über das Back-Office

Ziele: Das Netzwerk dient der breiten und gezielten Information in die Partei während der Verhandlungen und der strukturierten Rückkopplung von Stimmungen und Fragen aus der Basis an die Verhandlungsgruppe. Anders als beim strategischen Beratungsgremium (siehe 3.) geht es hier nicht um strategische oder inhaltliche Beratung der Verhandler*innen, sondern um Reichweite, Erreichbarkeit und Vertrauen in die Partei hinein. 

Ablauf und Umfang:

  • wöchentliche Information (in der Regel mündlich) der Verhandlungsgruppe an die Bezirksvorsitzenden und den Landesvorstand auf Grundlage eines vom Back-Office erstellten Sprechzettels
  • die Bezirksvorsitzenden und Landesvorstandsmitglieder tragen diese Information in ihre jeweiligen Strukturen (Bezirksverbände, LAGs) und stehen für Rückfragen zur Verfügung
  • Rückmeldungen aus der Basis (Stimmungen, wiederkehrende Fragen, Sorgen) werden über ein standardisiertes, knappes Format an das Back-Office zurückgegeben, das daraus eine gebündelte Zusammenfassung für die Verhandlungsgruppe erstellt
  • alle Beteiligten unterliegen einer expliziten Vertraulichkeitsverpflichtung
  • es wird klar vereinbart, was kommuniziert werden darf und was nicht.

3. Strategisches Beratungsgremium der Verhandlungsgruppe

Verantwortung: Landesvorstand 

  • der Landesvorstand setzt neben den klassischen Verhandlungsteams während der Koalitionsverhandlungen ein strategisches Beratungsgremium ein, das die zentrale Verhandlungsgruppe vor und nach Verhandlungsrunden sowie kurzfristig in Verhandlungspausen berät.

Ziele: Das Gremium dient der inhaltlichen, strategischen und taktischen Beratung der Verhandlungsgruppe selbst. Es unterstützt bei strategischen Entscheidungen, Priorisierung in Echtzeit und der Einschätzung von Verhandlungsoptionen, auf Basis von Wahlprogramm und festgelegten Prioritäten. Die Beratungen unterliegen vollständiger Vertraulichkeit.

Zusammensetzung und Größe:

  • 4-6 Personen, die vom Landesvorstand entlang ihrer Qualifikationen (Fachwissen, Verhandlungsexpertise, Strategiefähigkeit, Parteiloyalität) vorgeschlagen werden. Der Vorschlag erfolgt durch die Landesvorsitzenden.
  • deutlich intensiverer Zeitaufwand als beim Rückkopplungsnetzwerk: kurzfristige Verfügbarkeit auch während laufender Verhandlungsrunden erforderlich

4. Enge Abstimmung mit sozialen Bewegungen, „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ und Menschen der arbeitenden Klasse

Verantwortung: Landesvorstand, Verhandlungskommission 

Ziel: Wir wollen, zivilgesellschaftliche Akteure wie Gewerkschaften, Sozialverbände, Mieterverein, stadtpolitische Initiativen wie „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ und weitere vor und während der Verhandlungen einbinden, um unsere Prämissen mit wichtigen Berliner Akteuren abzustimmen und auch fachliche Fragen kurzfristig zu beraten. Darüber hinaus wollen wir Expert*innen der Linken wie Beschäftigte, Aktivist*innen, Wissenschaftler*innen und Jurist*innen in den Fachgruppen einbinden, um fachpolitisch versiert zu verhandeln. Außerdem wollen wir Angebote an die Berliner*innen machen, um Verhandlungen herauszuholen aus dem sogenannten „Hinterzimmer“ und über (Zwischen-)Ergebnisse zu berichten und Rückmeldungen einzuholen.

Dafür fordern wir die Haupt- und Fachteamverhandler*innen auf, kurzfristige Abstimmungen mit Expert*innen aus der organisierten Stadtgesellschaft, vor, während und nach den Verhandlungen zu organisieren. 

5. Basiskonferenzen und Mitgliederbriefe

Verantwortung: Landesvorstand

Ziel: Die Basiskonferenzen dienen dazu, die Mitglieder der Linken vor, während und nach möglichen Koalitionsverhandlungen einzubinden, zu informieren und Raum für Nachfragen, eigene Einschätzungen und Kritik zu geben. 

Die Mitglieder geben Stimmungsbilder zur Orientierung ab.

Zusätzlich soll es in regelmäßigen Abständen Mitgliederbriefe zum Stand der Koalitiosnverhandlungen geben.

1. Basiskonferenz nach den Sondierungen vor möglichen Verhandlungen

Ziele: Die eine Basiskonferenz vor den Verhandlungen dient dazu, Prozesse und Verhandlungsgruppen vorzustellen, Bündnispartner*innen aus den Bewegungen einzuladen und die Prioritäten vorzustellen. Dem Verhandlungsteam auch aus der Basis ein starkes, klares Mandat geben, nicht formal, sondern v.a. psychologisch: "die Partei steht hinter uns", gemeinsame Orientierung schaffen zu Prioritäten und Konfliktfeldern

Termin: Online, nach der Entscheidung des Landesparteitags, vor Aufnahme von Verhandlungen, vermutlich Anfang/Mitte Oktober

2. Basiskonferenz zur Halbzeit von möglichen Koalitionsverhandlungen

Ziele: Transparenz über den Sachstand und Verlauf der Verhandlungen herstellen, Rückkopplung ermöglichen, obwohl Vertraulichkeit nicht verhandelbar ist.

Vertraulichkeit: Chatham House Rules + Zugangskontrolle + Mündlichkeit

Termin: Präsenz, vermutlich Mitte bis Ende November

3. Basiskonferenz nach Abschluss von Verhandlungen und vor Beginn des Mitgliederentscheids

Ziele: informierte Entscheidung im Mitgliederentscheid unterstützen: Koa-Vertrag transparent darstellen - was wurde erreicht, was nicht, warum? Auch mit Hilfe der qualifizierten Bewertung der Prioritätenliste.

Termin: Online oder Präsenz, vermutlich Anfang Dezember

6. Permanente Koalitionsbegleitung nach Regierungsbildung

Der demokratische Teil endet meist mit der Unterschrift des Koalitionsvertrages. Dabei beginnt dann erst die Umsetzung der Vereinbarungen.

Wir führen eine neue Koalitions- und Regierungsbegleitung ein, sowohl in die Partei als auch unter Einbindung der Zivilgesellschaft.

Ziele:

  • Demokratische Kontrolle und regelmäßige Berichterstattung
  • Transparenz gegenüber Zivilgesellschaft und Wählenden zu Erfolgen und Konflikten/Problemen herstellen, Rückmeldung und Beratung
  • Der Landesvorstand und der Landesausschuss begleiten künftig die Regierungsarbeit unserer Senatsmitglieder und die parlamentarische Arbeit unserer Fraktion.
  • Die Senatsmitglieder der Linken und die Fraktion veröffentlichen regelmäßig Berichte über ihre Arbeit und die Fortschritte bei der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Prioritäten der Linken.
  • Der Landesausschuss berät auf seinen Sitzungen über die Berichte und gibt Empfehlungen an Fraktion und Senatsmitglieder ab.
  • Bei relevanten Konflikten, die bspw. prioritäre Vorhaben betreffen, sind Regierungs- und Koalitionsmitglieder angehalten, die Gremien ad hoc zu informieren und Beratung einzuholen.
  • der Landesverband, die Bezirke, die Fraktion bzw. MdA entwickeln geeignete Formate der Berichterstattung an bzw. Einbindung der Zivilgesellschaft (bspw. Townhalls, Kiezversammlungen).

Dadurch wird die Basis nicht nur an der Entscheidung beteiligt, sondern an der gesamten Regierungszeit.

Häufigkeit und Art der Berichte: Vierteljährlich.

Weitere bereits in Berlin erprobte bzw. festgelegte Element der Demokratisierung von Koalitionsverhandlungen:

  • LPT vor den Sondierungen: Entscheidung über die Aufnahme von Sondierungen
  • LPT nach den Sondierungen: Entscheidung über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen
  • Mitgliederentscheid zum Koalitionsvertrag
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