Berliner Transparenzgesetz auf den Weg bringen.

Beschluss 3 / 1 / 7


DIE LINKE Berlin setzt sich dafür ein, dass der Anwendungsbereich des auf Grundlage des IFG zu entwickelnden Transparenzgesetzes auch auf landeseigene oder von Berlin wesentlich beeinflusste Unternehmen erweitert wird. Dies betrifft insbesondere landeseigene Unternehmen in privater Rechtsform (z.B. GmbHs, Aktiengesellschaften). Die Mitglieder der LINKEN in Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, in Umsetzung des Koalitionsvertrages gesetzgeberisch tätig zu werden. Die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung, die Eigenbetriebe und Unternehmen in öffentlicher Hand oder unter deren wirtschaftlicher Kontrolle sollen verpflichtet werden, Informationen mit Bezug zur öffentlichen Daseinsvorsorge zu veröffentlichen. Es muss ausgeschlossen sein, dass durch die Wahl der Rechtsform Informationen zurückgehalten werden können.

DIE LINKE Berlin begrüßt die zivilgesellschaftlichen Bemühungen um mehr Verwaltungstransparenz in Berlin und wird diese unterstützen.