Neuregelung der Mandatsträger*innenbeiträge

1. Tagung7. Landesparteitag

Beschluss 14 / 1 / 7


1. Zum 1. Januar 2019 und mit Beginn der nächsten Legislatur (voraussichtlich Herbst 2021) werden die Mandatsträgerbeiträge wie folgt verändert:

 

ab 2019

 

 

ab 2021

 

Höhe der
Besoldung /
Entschädigung

Mandats-
träger-
beitrag

 

 

Mandats-
träger-
beitrag

Funktion

 

Mitglied des Abgeordnetenhauses (MdA)

3.840,00

385,00

 

 

10 %

Vorsitzende/r AH-Fraktion

7.680,00

691,00

 

 

10 %

Stellv. Vorsitzende/r AH-Fraktion

5.120,00

460,00

 

 

10 %

PGF

5.760,00

518,00

 

 

10 %

Präsident/in AGH

7.680,00

-

 

 

10 %

Vizepräsident/in AGH

5.760,00

518,00

 

 

10 %

Regierende/r Bürgermeister/in

15.453,00

-

 

 

10 %

Bürgermeister/in

13.779,53

1.240,00

 

 

10 %

Senator/in

12.878,07

1.159,00

 

 

10 %

Staatssekretär/in

9.430,18

848,00

 

 

10 %

Bezirksbürgermeister/in

8.963,68

806,00

 

 

10 %

Stellv. Bezirksbürgermeister/in

8.484,09

763,00

 

 

10 %

Bezirksstadträtin/rat

7.976,26

717,00

 

 

10 %

Verordnete/r

575,00

120,00

 

 

20 %

Fraktionsvorsitzende/r BVV-Fraktion

1.150,00

240,00

 

 

20 %

BVV-Vorsteher/in

1.725,00

360,00

 

 

20 %

Stellv. BVV-Vorsteher/in

862,50

180,00

 

 

20 %


2. Mitglieder des Abgeordnetenhauses können auf Antrag eine Reduktion von 30,00 EUR je unterhaltspflichtigem Kind erhalten. Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung können auf Antrag eine Reduktion von 10,00 EUR je unterhaltspflichtigem Kind erhalten.

3. Es gelten folgende Minderungstatbestände für Bezirksverordnete mit geringem Einkommen:
a) Für Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII beträgt der abzuführende Mandatsträgerbetrag ab 1. Januar 2019 unverändert 20 Euro monatlich.
b) Der Mandatsträgerbeitrag für Studierende, Schüler*innen und Auszubildende beträgt ab 1. Januar 2019 unverändert 60 Euro monatlich und mit Beginn der nächsten Legislatur die Hälfte des regulären Mandatsträgerbeitrags eines/einer Bezirksverordneten. Bei Funktionszulagen erhöht sich der jeweils abzuführende Mandatsträgerbeitrag entsprechend.
c) Der Mandatsträgerbeitrag für Empfänger*innen von Wohngeld beträgt ab 1. Januar 2019 monatlich 60 Euro und mit Beginn der nächsten Legislatur die Hälfte des regulären Mandatsträgerbeitrags eines/einer Bezirksverordneten. Bei Funktionszulagen erhöht sich der jeweils abzuführende Mandatsträgerbeitrag entsprechend.
d) Für Bezirksverordnete, die einen Freiwilligendienst ableisten, beträgt der Mandatsträgerbeitrag ab 1. Januar 2019 monatlich 20 Euro.

4. Die Europaabgeordneten aus dem Landesverband Berlin zahlen 250 Euro pro Monat Mandatsträgerbeitrag an den Landesverband. Ihre Verpflichtung zur Zahlung von Mandatsträgerbeiträgen auf Bundesebene bleibt davon unberührt.

5. Die Bezirksverbände werden gebeten, geeignete Ansprechpartner*innen zu benennen, an die sich Mandatsträger*innen im Falle besonderer Umstände, bspw. bei Vorliegen von vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten oder besonderen sozialen oder familiären Belastungen, wenden können. Ziel ist das Finden von einvernehmlichen Lösungen.

6. Sofern wesentliche Veränderungen in der Entwicklung von Entschädigungen und Besoldungen auftreten, werden die vorgenannten Empfehlungen durch den Landesvorstand unter Einbeziehung der Bezirksverbände auf ihren Veränderungsbedarf hin geprüft.