Vergabe öffentlicher Aufträge an Tariftreue und einen Vergabemindestlohn von 12,63 Euro pro Stunde binden

Beschluss 4 / 1 / 7


Die anstehende Novellierung des Berliner Vergabegesetzes ist ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung eines zentralen Versprechens, dass die rot-rot-grüne Koalition in ihrem Koalitionsvertrag abgegeben hat: für gute Arbeit im Verantwortungsbereich des Landes Berlin zu sorgen. Wir setzen uns als LINKE daher bei der Neugestaltung des Berliner Vergabegesetzes unter anderem dafür ein, dass:

  1. nur Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, die sich dazu verpflichten, sich bei der Erfüllung der Aufträge an die Regelungen in ortsüblichen Tarifverträgen zu halten;
  2. der Vergabemindestlohn auf eine altersarmutsfeste Höhe (zurzeit 12,63 Euro pro Stunde) erhöht wird;
  3. die Wertgrenzen, ab denen viele Regelungen des Vergabegesetzes erst greifen, nicht erhöht, sondern vereinheitlicht und abgesenkt werden.