Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung des Lehrer*innenmangels in Berlin

Beschluss 12 / 2 / 7


Wir bitten die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und unsere Mitglieder im Berliner Senat sich engagiert dafür einzusetzen,

  1. das zum Wintersemester 2018/19 eingeführte „Berliner Lehramts-Stipendium“ für Quereinstiegsmaster-Studierende für MINT-Fächer auf alle Fächer und auch auf reguläre Lehramtsmaster-Studiengänge auszuweiten. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien ist ausgehend von momentan 100 deutlich zu erhöhen und muss sich dabei stärker am zukünftigen Einstellungsbedarf orientieren. 
    Im Gegenzug verpflichten sich die Lehramtsstipendiat*innen zum Antritt einer PKB-Stelle an einer Berliner Schule sowie dazu, die ersten 5 Berufsjahre (statt der wie bisher vorgesehenen 3 Jahre) in Berlin zu unterrichten.
    Um die Bekanntheit der Stipendienmöglichkeit zu erhöhen und mehr Studierende für das Lehramts-Studium zu begeistern ist eine begleitende Öffentlichkeitskampagne (Plakate, Social Media, …) zu entwickeln.
  2. das Referendariat für Quereinsteigende weiter zu entlasten, so dass die Abbruchquoten reduziert werden. Es braucht für Quereinsteigende eine verpflichtende Doppelsteckung (zwei Lehrkräfte) in allen Unterrichtsstunden während der ersten zwei Monate, die dann schrittweise reduziert wird. Das volle eigenständige Unterrichtsvolumen der Quereinsteigenden ist frühestens ab dem zweiten Schulhalbjahr ab Anstellung zu erreichen.
    Für die Mentor*innen der Quereinsteigenden müssen angemessene Weiterbildungen und ausreichend Mentor*innenstunden bereitgestellt werden.
    Um potentiellen Problemen wie unbezahlter Mehrarbeit der Quereinsteigenden und anderer Referendar*innen sowie nicht angerechneten Minderungsstunden der Mentor*innen vorzubeugen, ist eine von der Senatsverwaltung für Bildung unabhängige Ombudsstelle für Lehrer*innen zu implementieren, die Vertraulichkeit gewährleisten kann. Diese soll als Anlaufstelle für Ausbildungsqualität im Lehramt und ggf. Missbrauch dienen. Im Studium, im Referendariat und an den Schulen muss über ihre Existenz und ihren Aufgabenbereich informiert werden.