Soziale Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren

Beschluss 10 / 3 / 7


DIE LINKE.Berlin setzt sich dafür ein, dass bei der Umsetzung des neuen Vergabegesetzes alle Spielräume zur wirksamen Einhaltung von internationalen sozialen Standards des Arbeits- und Umweltschutzes und Fairtrade-Standards sowie zur Berücksichtigung sozialer und beschäftigungspolitischer Kriterien, wie z.B. die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen, Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten, ausgeschöpft werden.

  • Es ist, etwa durch entsprechende Ausführungsvorschriften des Senats, darauf hinzuwirken, dass die Vergabestellen entsprechende Standards bei Leistungsbeschreibung, Eignungskriterien, Zuschlagskriterien und Ausführungsbestimmungen von Auftragsvergaben festschreiben.
  • Die zentralisierten Vergabestellen sind insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Nachweisführung für internationale Lieferketten zu qualifizieren und auszustatten. Um sowohl den Vergabestellen als auch den potentiellen Auftragnehmern bei der Nachweisführung über die Einhaltung von internationalen sozialen und ökologischen Standards in globalen Lieferketten sowie bei der Berücksichtigung sozialer und beschäftigungspolitischer Kriterien Unterstützung zu bieten, sind Ressourcen zur Verfügung zu stellen, etwa, wie das Berliner FAIRgabe-Bündnis fordert, durch die Schaffung einer Kompetenzstelle o.ä..
  • Bei der Nachweisführung über die Einhaltung der festgeschriebenen Standards sind insbesondere die Potentiale digitaler Lösungen in Betracht zu ziehen, etwa eine Überarbeitung und Erweiterung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) bspw. durch eine landeseigene Zertifizierungsstelle, die Unternehmen zertifiziert, welche die festgeschriebenen Standards erfüllen. Sofern rechtlich möglich, soll dieses Zertifikat zur Bedingung für die Teilnahme am Ausschreibungsprozess werden.
  • Im Zusammenhang mit der Befugniserweiterung für anlassunabhängige Kontrollen und der Ausfinanzierung der Kontrollgruppe ist eine entsprechende Qualifizierung für die Überprüfung internationaler Lieferketten einzuplanen. Diesbezügliche Prüfungskriterien sind zu konkretisieren. Die Kontrollgruppe ist entsprechend personell aufzustocken.
  • Bei der Vergabeberichterstattung gem. § 16 des Gesetzesentwurfs ist ein Fokus auf den Bezug von Lieferungen und Leistungen aus dem Ausland (sowohl EWR- als auch Drittstaaten) zu legen und angewandte Nachweismethoden sind zu evaluieren. 
  • Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe nicht über die nötigen finanziellen und organisatorischen Ressourcen verfügen, ein Lieferkettenmanagement- oder Lieferkettenüberwachungssystem zu betreiben, sind unterstützende Leistungen zur Verfügung zu stellen, welche verhindern, dass diese durch den Nachweis-/Zertifizierungsprozess Nachteile im Ausschreibungsverfahren erfahren.