Zwangsräumungen stoppen – Wohnraum beschlagnahmen!

Beschluss 9 / 4 / 7


DIE LINKE. Berlin spricht sich dafür aus ein bezirksübergreifendes Verfahren zu entwickeln, um die Beschlagnahme von Wohnraum nach §1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 oder § 17 Abs. 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) zur Abwendung von Obdachlosigkeit infolge von Zwangsräumungen zu ermöglichen. Dabei gilt auch Zwangsräumungen zu erfassen, die nicht nur durch Mietschulden begründet sind, sondern auch durch anderweitige Vertragsbrüche.

DIE LINKE. Berlin fordert, dass Zwangsräumungen von bewohnten Wohnungen bei unverschuldet  in Not geratenen Menschen durch die  städtischen Wohnungsbaugesellschaften uneingeschränkt eingestellt werden. Darüber hinaus müssen Zwangsräumungen in die Obdachlosigkeit ausgeschlossen sein.