Berufung auf die Verfassung ist ein Treppenwitz
Verfassungsbeschwerde von RWE und Veolia
Zur Verfassungsbeschwerde von RWE und Veolia erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE Berlin, Klaus Lederer:
Die von RWE und Veolia angestrebte verfassungsgerichtliche Überprüfung des per Volksentscheid beschlossenen Gesetzes zur vollständigen Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge vom März 2011 wird möglicherweise weitere Rechtsklarheit bringen, löst aber kein politisches Problem: Die Konstruktion von Teilprivatisierungsgesetz und Teilprivatisierungsverträgen 1999 hat zwei Konzernen die unternehmerische Führung in einem öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen verschafft, das über das natürliche Monopol der Berliner Wasserver- und Abwasserentsorgung verfügt.
Die Kritik an diesem Geschäft schloss immer auch die formale Umgehung des verfassungsrechtlichen Demokratieprinzips durch die Teilprivatisierung der BWB mit ein. Insofern ist es schon ein Treppenwitz, wenn sich die beiden internationalen Versorger jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht zur Sicherung ihrer Gewinne auf die Bestimmungen einer Verfassung berufen, die in Art. 20 Abs. 1 das Demokratieprinzip formuliert und in Art. 14, Abs. 2 die Sozialpflichtigkeit des Eigentums betont.
Weder der rot-schwarze Senat noch RWE und Veolia haben bisher deutlich gemacht, dass sie das vom erfolgreichen Volksentscheid ausgesandte Signal verstanden haben und wie sie damit umzugehen gedenken. Wir fordern, dass der Senat eine Strategie zum Umgang mit den teilprivatisierten BWB entwickelt und zur öffentlichen Debatte stellt. RWE und Veolia müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Berlinerinnen und Berliner nicht weiter zahlen wollen, damit die Anteilseigner weiterhin kassieren können.

