Kein anlassloses Filmen von Demonstrationen!
LINKE engagiert sich im Bündnis »Berliner Forum für Versammlungsfreiheit«
DIE LINKE engagiert sich im Bündnis »Berliner Forum für Versammlungsfreiheit«.
Der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Berlin, Klaus Lederer, erklärt:
Die rot-schwarze Koalition plant eine gesetzliche Befugnis für die Berliner Polizei, zukünftig anlasslos Demonstrationen filmen zu können. Das Bedürfnis für eine solche gesetzliche Regelung ist entstanden, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin die entsprechende Praxis der Berliner Polizei ohne eine gesetzliche Grundlage für rechtswidrig erklärt hat. In der rot-roten Koalition war ein entsprechendes Ansinnen des damaligen SPD-Innensenators noch an der Linksfraktion gescheitert. Nun also ein Neuanlauf. Der Gesetzentwurf wurde von SPD und CDU bereits im Eilverfahren durch den Rechtsausschuss gebracht und soll jetzt offenbar sehr schnell durch das Parlament verabschiedet werden. DIE LINKE. Berlin und ihre Abgeordneten im Landesparlament halten die geplante gesetzliche Regelung für falsch und unnötig. Das legitime Bedürfnis der Versammlungslenkung lässt sich mit vielen Mitteln erreichen – einer pauschalen Videoüberwachung von Demonstrationen und ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer bedarf es hierfür nicht.
Als eines der wichtigsten »Kommunikationsgrundrechte« ist die Versammlungsfreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen hat, für eine Demokratie schlechthin konstitutiv. Alle Hürden, die Menschen von ihrem Recht zur friedlichen Versammlung unter freiem Himmel abhalten könnten, sind Grundrechtseinschränkungen, für die es eine besondere Rechtfertigung braucht. Der allgemeine Generalverdacht, der durch anlasslose Videoüberwachung von Demonstrationen erzeugt wird, ist eine nicht akzeptable Einschränkung des Versammlungsrechts. Landesverband und Abgeordnetenhausfraktion DIE LINKE Berlin beteiligen sich daher gemeinsam mit anderen Parteien und Bürgerrechtsorganisationen am Bündnis »Berliner Forum für Versammlungsfreiheit« und rufen zur Unterstützung des Bündnisanliegens auf!

