Unterlassungsbegehren des Polizeipräsidenten gegen die DIE LINKE. Berlin
Erschreckende Ignoranz gegenüber der Verfassungs- und Grundrechtslage
Erschreckende Ignoranz gegenüber der Verfassungs- und Grundrechtslage
Am gestrigen Tag hat der Polizeipräsident in Berlin durch anwaltliches Schreiben den LINKE-Landesverband Berlin auf Unterlassung der Veröffentlichung einer Pressemitteilung des Mitglieds des Abgeordnetenhauses, Hakan Tas, auf seiner Internetseite in Anspruch genommen. Gegenstand der Pressemitteilung ist die Kritik am Nichthandeln der Senatoren Henkel und Czaja angesichts von Übergriffen von Security-Mitarbeitern gegenüber Geflüchteten am LaGeSo, über die auch in der Presse umfassend und unter Veröffentlichung von Videos berichtet worden ist. Die Veröffentlichung sämtlicher Pressemitteilungen der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus und ihrer Mitglieder erfolgt automatisch auch auf der Internetseite des Landesverbandes.
Hierzu erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Berlin, Klaus Lederer:
DIE LINKE. Berlin wird dem Unterlassungsbegehren nicht nachkommen und gegebenenfalls ihrerseits feststellen lassen, dass der Abgeordnete sich entsprechend äußern durfte und die Veröffentlichung dieser Pressemitteilung auf der Internetseite des Landesverbandes rechtmäßig ist. Die politischen Parteien wirken durch grundgesetzlichen Auftrag an der Willensbildung des Volkes mit und es ist verfassungsmäßige Aufgabe der gewählten Abgeordneten, die Exekutive zu kontrollieren, zu kritisieren und sich dementsprechend öffentlich zu äußern. Das hat die Exekutive hinzunehmen. Sie hat ihrerseits die Möglichkeit, sich gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament – gegebenenfalls auch klar- und richtigstellend – zu äußern.
Ich bin überrascht, dass der Polizeipräsident unter Inanspruchnahme von Steuermitteln über eine beauftragte Anwaltskanzlei »auf dem Umweg über die Landespartei«, also ohne sie unmittelbar gegen sie selbst zu richten, zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegenüber Verfassungsorganen geltend macht. Der Polizeipräsident in Berlin ist kein Grundrechtsträger, sondern Teil der Berliner Landesverwaltung. Dass er nun indirekt und ausschließlich auf die nominierende Landespartei zielend Rechtsmittel anstrengt, um die Veröffentlichung der Äußerung eines gewählten Abgeordneten auf deren Internetseite zu unterbinden, drängt den Verdacht auf, dass es hier darum geht, Kontrolle und Kritik zu inkriminieren. Dies zeugt von einer erschreckenden Ignoranz gegenüber der Verfassungs- und Grundrechtslage.
Ich fordere den Polizeipräsidenten auf, diese Irrfahrt unverzüglich zu beenden. Ferner werden wir parlamentarisch erfragen, in welchem Umfang hierfür öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden, verfügt doch der Polizeipräsident in Berlin über ein Justiziariat.

