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Philipp Wohlfeil

Umsetzung von Eingangsbestätigung für E-Mails im Amt für Soziales

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1244 vom 08.09.2026 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welchen aktuellen Bearbeitungsstand hat die Umsetzung des BVV-Beschlusses "Eingangsbestätigung für E-Mails versenden" Drucksache IX/0945 vom 15. Mai 2025 im Amt für Soziales?

  2. Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen wurden seit Beschlussfassung im Amt für Soziales ergriffen, um automatische Eingangsbestätigungen für Funktionspostfächer einzurichten?

  3. Wo wurden automatische Eingangsbestätigungen im Amt für Soziales bereits eingeführt und für welche ist dies noch geplant?

  4. Welche Hindernisse stehen im Amt für Soziales gegebenenfalls einer Umsetzung entgegen, aus welchen Gründen wurden oder werden einzelne Postfächer von der Maßnahme ausgenommen?

  5. Wie viele (Funktions-)Postfächer hat das Amt für Soziales identifiziert, für die eine automatisierte Eingangsbestätigung in Frage kommt und bei wie vielen wurde bereits eine solche umgesetzt?

  6. Welche Funktionspostfächer im Amt für Soziales versenden aktuell Eingangsbestätigungen und jeweils seit wann und bei welchen wurde aus welchem Grund gegen eine solche entschieden? Bitte im Einzelnen auflisten.

  7. Welche konkreten Gründe sprechen dagegen, auf die nach GGO I vorgegebene Zeit zur Bearbeitung von zwei Wochen grundsätzlich bei allen Funktionspostfächern im Amt für Soziales hinzuweisen, auch wenn die Bearbeitung im Ausnahmefall unerwartet schnell erfolgen sollte?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Nach Eingang des BVV-Beschlusses vom 15. Mai 2025 wurden Eingangsbestätigungen durch die
IT-Stelle für die zentralen Funktionspostfächer des Amtes für Soziales, eingerichtet, die von
Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.

Zu 2.
Die Eingangsbestätigungen wurden nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachbereichen des
Amtes für Soziales durch die IT-Stelle eingerichtet.

Zu 3.
Es wurden für die zentralen Funktionspostfächer des Amtes für Soziales, die von Bürgerinnen und
Bürgern genutzt werden, Eingangsbestätigungen eingerichtet. Auf Grund dieser vorliegenden
Schriftlichen Anfrage wurde innerhalb des Amtes für Soziales noch einmal geprüft, welche
weiteren für den exteren E-Mail-Verkehr genutzten Funktionspostfächer mit einer
Eingangsbestätigung versehen werden sollten.

Zu 4.
Es stehen der Einrichtung von Eingangsbestätigungen für die Funktionspostfächer mit externem E-
Mail-Verkehr keine Hindernisse entgegen. Grundsätzlich ausgenommen von der Einrichtung von
Eingangsbestätigungen sind alle intern genutzten Funktionspostfächer.

Zu 5.
Für sieben Funktionspostfächer wurden nach dem BVV-Beschluss vom 15. Mai 2025
Eingangsbestätigungen eingerichtet. Nach erneuter Überprüfung kommen noch zehn weitere
Funktionspostfächer hinzu, für die eine Einrichtung von Eingangsbestätigungen bei der IT-Stelle
beantragt wird.

Zu 6.

Bezeichnung PostfachEinrichtung
Eingangsbestäti-
gung mit BVV-
Beschluss
Einrichtung
Eingangsbestäti-
gung nach
Schriftlicher
Anfrage
Ohne
Eingangsbestäti-
gung
Sozialamt.PoststelleX  
QES Post.Soziales X  
Nothelfer.SozX  
Sozialamt.DatenschutzX  
eGK-MeldeverfahrenX  
Sozialamt.ErstberatungsstelleX  
soz.ukraineX  
Geschützter-Wohnungsmarkt.Soz 21.09.2026 
Unterbringung.Soz  21.09.2026 
Unterbringung.Rechnungen  21.09.2026 
Sozialamt.Veranstaltungen 21.09.2026 
Sozialamt.Ehrenamt 21.09.2026 
Soziale-Wohnhilfe 21.09.2026 
soz-wohnen 21.09.2026 
Sozialamt.Räumungsklagen  21.09.2026 
Sozialamt.Pflegemängel  21.09.2026 
Allgemeiner-Sozialdienst  21.09.2026 
Sozialamt.Seniorenolympiade   X
Seniorenvertretungswahl.Soz  X
Betreuungsbehörde.Soz  X
Registrierung-Berufsbetreuung.Soz   X
KIEZKLUB Adlershof  X
KIEZKLUB Allende  X
KIEZKLUB Bohnsdorf   X
KIEZKLUB Altglienicke  X
KIEZKLUB Rahnsdorf  X
KIEZKLUB Friedrichshagen  X
KIEZKLUB Baumschulenweg  X
KIEZKLUB Johannisthal   X
KIEZKLUB Schoeneweide   X
KIEZKLUB Alt_Treptow  X
KIEZKLUB Wendenschloss   X

Für die aufgeführten extern zu nutzenden Funktionspostfächer ohne Eingangsbestätigung ist die
Einrichtung einer Eingangsbestätigung auf Grund des eher geringen Umfanges an täglichen E-
Mail-Eingängen und der somit möglichen schnellen Reaktion durch das Amt für Soziales nicht
notwendig.

Zu 7.
Der Regelung im § 38 GGO I wird insofern Rechnung getragen, dass eine Eingangsbestätigung
auf eingegehende E-Mails erfolgt. Es ist bei Eingang von E-Mails grundsätzlich nicht möglich
einzuschätzen, wie lange die Bearbeitung von Anträgen dauern wird, da die Sachverhalte sehr
unterschiedlich sind und somit Antragsbearbeitungen längere Zeit in Anspruch nehmen können.
Die Antragsbearbeitung richtet sich auch oft danach, wie zeitnah die Antragstellenden mitwirken
und z. B. fehlende Unterlagen einreichen.
Zwischennachrichten können auf Grund der sehr begrenzten personellen bzw. zeitlichen
Ressourcen nicht gewährleistet werden. Die Bearbeitungszeiten innerhalb des Amtes für Soziales
richten sich nicht ausschließlich nach der GGO I, sondern auch nach anderen gesetzlichen
Regelungen, wie z. B. dem § 24 (3) Betreuungsorganisationsgesetz. Insofern ist eine pauschale
Aussage zu den Bearbeitungszeiten in den Eingangsbestätigungen nicht möglich.

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