Umsetzung von Eingangsbestätigung für E-Mails im Gesundheitsamt
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1249 vom 08.09.2026 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Welchen aktuellen Bearbeitungsstand hat die Umsetzung des BVV-Beschlusses "Eingangsbestätigung für E-Mails versenden" Drucksache IX/0945 vom 15. Mai 2025 im Gesundheitsamt?
Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen wurden seit Beschlussfassung im Gesundheitsamt ergriffen, um automatische Eingangsbestätigungen für Funktionspostfächer einzurichten?
Wo wurden automatische Eingangsbestätigungen im Gesundheitsamt bereits eingeführt und für welche ist dies noch geplant?
Welche Hindernisse stehen im Gesundheitsamt gegebenenfalls einer Umsetzung entgegen, aus welchen Gründen wurden oder werden einzelne Postfächer von der Maßnahme ausgenommen?
Wie viele (Funktions-)Postfächer hat das Gesundheitsamt identifiziert, für die eine automatisierte Eingangsbestätigung in Frage kommt und bei wie vielen wurde bereits eine solche umgesetzt?
Welche Funktionspostfächer im Gesundheitsamt versenden aktuell Eingangsbestätigungen und jeweils seit wann und bei welchen wurde aus welchem Grund gegen eine solche entschieden? Bitte im Einzelnen auflisten.
Welche konkreten Gründe sprechen dagegen, auf die nach GGO I vorgegebene Zeit zur Bearbeitung von zwei Wochen grundsätzlich bei allen Funktionspostfächern im Gesundheitsamt hinzuweisen, auch wenn die Bearbeitung im Ausnahmefall unerwartet schnell erfolgen sollte?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Im Gesundheitsamt werden in allen Fachdiensten Eingangsbestätigungen (oder ggfs. direkt die
Antworten) versandt. Dies erfolgt, außer im Sozialpsychiatrischen Dienst, nicht automatisiert,
sondern händisch innerhals von 24 Stunden.
Zu 2.
Im Gesundheitsamt sind für alle Fachdienste sowie auf Leitungsebene Funktionspostfächer
vorhanden. Diese sind: gesundheitsamt@ba-tk.berlin.de; gesundheitsamt.kjgd@ba-tk.berlin.de;
kjpd-trepkoep@ba-tk.berlin.de; Gesundheitsamt.Zahnaerztlicher.Dienst@ba-tk.berlin.de;
geshum@ba-tk.berlin.de; soz.psych.dienst@ba-tk.berlin.de; bmgb@ba-tk.berlin.de. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Zu 3.
Siehe Antwort auf Frage 1.
Zu 4.
Es bestehen keine Hindernisse.
Zu 5.
Siehe Antworten auf die Fragen 1 und 3.
Zu 6.
Siehe Antwort auf Frage 1.
Zu 7.
Es sprechen keine Gründe dagegen. Sofern die Beantwortung länger dauert, als die
einschlägigen Fristen, wird darauf hingewiesen. Dies geschieht eben nur nicht automatisiert,
sondern händisch und personalisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass im Gesundheitsamt keine
einschlägigen Rückstände vorhanden sind.
