Umsetzung von Eingangsbestätigung für E-Mails im Straßen- und Grünflächenamt
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1252 vom 08.09.2026 des Bezirksverordneten Philipp Wohlfeil – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Welchen aktuellen Bearbeitungsstand hat die Umsetzung des BVV-Beschlusses "Eingangsbestätigung für E-Mails versenden" Drucksache IX/0945 vom 15. Mai 2025 im Straßen- und Grünflächenamt?
Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen wurden seit Beschlussfassung im Straßen- und Grünflächenamt ergriffen, um automatische Eingangsbestätigungen für Funktionspostfächer einzurichten?
Wo wurden automatische Eingangsbestätigungen im Straßen- und Grünflächenamt bereits eingeführt und für welche ist dies noch geplant?
Welche Hindernisse stehen im Straßen- und Grünflächenamt gegebenenfalls einer Umsetzung entgegen, aus welchen Gründen wurden oder werden einzelne Postfächer von der Maßnahme ausgenommen?
Wie viele (Funktions-)Postfächer hat das im Straßen- und Grünflächenamt identifiziert, für die eine automatisierte Eingangsbestätigung in Frage kommt und bei wie vielen wurde bereits eine solche umgesetzt?
Welche Funktionspostfächer im Straßen- und Grünflächenamt versenden aktuell Eingangsbestätigungen und jeweils seit wann und bei welchen wurde aus welchem Grund gegen eine solche entschieden? Bitte im Einzelnen auflisten.
Welche konkreten Gründe sprechen dagegen, auf die nach GGO I vorgegebene Zeit zur Bearbeitung von zwei Wochen grundsätzlich bei allen Funktionspostfächern im Straßen- und Grünflächenamt hinzuweisen, auch wenn die Bearbeitung im Ausnahmefall unerwartet schnell erfolgen sollte?
In anderen Berliner Bezirken versenden die Ämter für Straßen und Grünflächen Eingangsbestätigungen – etwa bei Anträgen auf Sondernutzung und ähnlichem. Welche Treptow-Köpenicker Spezifika machen es unmöglich, hier ebenso zu verfahren?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Für das SGA-QES-Mailpostfach – „Post.SGA@ba-tk.berlin.de“ - und das Postfach, das für
Meldungen zum Eichenprozessionsspinners eingerichtete wurde - SGA-
Eichenprozessionsspinner@ba-tk.berlin.de - konnten seitens der IT aufgrund von
Sicherheitsbedenken keine automatische Eingangsbestätigung, sondern nur sogenannte
„Automatische Antworten bei Abwesenheit“ in Outlook eingerichtet werden. Absender/innen
erhalten einmal pro Woche eine Nachricht. Die automatischen Antworten werden seit April/Mai
2026 versendet.
Zu 2.
Das Straßen- und Grünflächenamt hatte intern erörtert, für welche E-Mail-Postfächer die
Einrichtung einer Eingangsbestätigung oder automatischen Rückmeldung sinnvoll sein könnte, sich
mit der IT-Abteilung beraten und Texte für die automatischen Antworten intern abgestimmt.
Zu 3. bis 7.
Auf der Webseite des SGA sind aktuell folgende Kontaktadressen des Amtes aufgeführt:
− SGA-Zentral@ba-tk.berlin.de: Allgemeines Postfach des Straßen- und Grünflächenamts
− SGA-Eichenprozessionsspinner@ba-tk.berlin.de: Themenspezifisches Postfach für Meldungen zum Eichenprozessionsspinner
− Post.SGA@ba-tk.berlin.de: Postfach des Straßen- und Grünflächenamts mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES)
− SGA-Gruen@ba-tk.berlin.de: Fachkontakt Fachbereich Grün
− SGA-Tief@ba-tk.berlin.de: Fachkontakt Fachbereich Tief
− SGA-SVB@ba-tk.berlin.de: Fachkontakt Straßenverkehrsbehörde
Das SGA hat für die unter Frage 1 genannten Postfächer eine automatische Rückmeldung
eingerichtet, da es sich um Postfächer für den Bürgerkontakt handelt. Aktuell wird noch geprüft,
ob auch für das SGA-Zentral-Postfach eine automatische Rückmeldung erfolgen soll. Für
Mängelmeldungen, Hinweise und Beschwerden steht zudem grundsätzlich auch das Meldeportal
Ordnungsamt-Online zur Verfügung.
Die anderen Postfächer sind in erster Linie für den Kontakt in fachlichen Angelegenheiten mit
anderen Behörden, Organisationen und Firmen vorgesehen. Hier erfolgt keine
Eingangsbestätigung.
Bezüglich der Angabe von Bearbeitungszeiten wird auf den Schlussbericht des Bürgermeisters
vom 24.07.2026 verwiesen.
Zu 8.
Ein derart spezifisches Postfach für eine bestimmte Antrags- oder Erlaubnisart existiert am
Straßen- und Grünflächenamt nicht.
