Mandatsträger*innenbeiträge

Beschluss 3 / 3 / 7


Der Beschluss 14/1/7 der 1. Tagung des 7. Landesparteitages vom 16. Dezember 2018 wird abgeändert.

Der Punkt 1 des Beschlusses vom 16. Dezember 2019 wird wie folgt verändert:

Die zweite Stufe zur Neuregelung der Mandatsträger*innenbeiträge wird vorgezogen.

Ab 1. Januar 2020 betragen die Mandatsträger*innenbeiträge für Mitglieder des Abgeordnetenhauses 10 Prozent der jeweiligen monatlichen Entschädigung zzgl. etwaiger Funktionszulagen sowie für Bezirksverordnete 20 Prozent der jeweiligen monatlichen Grundentschädigung zzgl. etwaiger Funktionszulagen.

Die Punkte 3b) bis 3d) des Beschlusses werden wie folgt abgeändert:

b) Der Mandatsträgerbeitrag für Studierende, Schüler*innen und Auszubildende beträgt ab 1. Januar 2020 die Hälfte des regulären monatlichen Mandatsträgerbeitrags eines/einer Bezirksverordneten. Bei Funktionszulagen erhöht sich der jeweils abzuführende Mandatsträgerbeitrag entsprechend.

c) Der Mandatsträgerbeitrag für Empfänger*innen von Wohngeld beträgt ab 1. Januar 2020 die Hälfte des regulären monatlichen Mandatsträgerbeitrags eines/einer Bezirksverordneten. Bei Funktionszulagen erhöht sich der jeweils abzuführende Mandatsträgerbeitrag entsprechend.

d) Für Bezirksverordnete, die einen Freiwilligendienst ableisten, beträgt der Mandatsträgerbeitrag ab 1. Januar 2020 monatlich 30 Euro.

Der Landesvorstand wird beauftragt unter Einbeziehung der Bezirksverbände die Regelungen zu den Mandatsträger*innenbeiträgen zu überprüfen und gegebenenfalls eine Überarbeitung dieser zur 1. Tagung des 8. Landesparteitags vorzubereiten.

 

DIE LINKE. spendet aus der Diätenerhöhung

DIE LINKE Berlin begrüßt die Umstellung des Berliner Abgeordnetenhauses vom Teilzeit- zum Hauptzeitparlament. Die Stärkung der parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten ist angesichts wachsender Aufgaben und komplexerer Sachzusammenhänge eine wichtige Aufgabe. Dazu gehören auch die Rahmenbedingungen unter denen Abgeordnete ihre Aufgaben wahrnehmen können. Die Diätenerhöhung und die Altersversorgung wurden in diesem Prozess in der Öffentlichkeit kritisch wiedergespiegelt.

1. Linke im Mandat verstehen sich immer auch als Menschen, die praktische Unterstützung leisten. Die mit der Umstellung von einem Teilzeit- zu einem Hauptzeitparlament verbundene Diätenerhöhung werden wir deshalb nutzen um ab 2020 einen Teil der Diätenerhöhung aus der Parlamentsreform vom Teilzeit- zum Hauptzeitparlament für gemeinnützige Zwecke zu spenden. Hierfür ist zwischen den Mitgliedern der Abgeordnetenhausfraktion und dem Landesvorstand ein geeignetes Verfahren zu entwickeln, dass entweder in Form eines zu gründenden Vereins oder Direktzuweisungen ausgestaltet werden kann. Bei künftigen Aufstellungsverfahren für Kandiat*innen zur Abgeordnetenhauswahl ist dieses Kriterium zur Selbstverpflichtung mit abzufragen. Die Regelungen zum Mandatsträgerbeitrag bleiben davon unberührt.

2. Mit der Umstellung von Teilzeit- auf Hauptzeitparlament ist es gelungen, eine Möglichkeit zur Altersvorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung für Abgeordnete zu verankern. Weitergehende Regelungen sind in Länderkompetenz nicht möglich. Deshalb setzt sich DIE im Berliner Abgeordnetenhaus für eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel ein, dass alle Abgeordneten Teil der gesetzlichen Rentenversicherung werden. Anpassungen des SGBs und Veränderungen in der Struktur der Altersversorgungssysteme in Gänze sind dabei konzeptionell mit zu betrachten und zu fordern.