Mehr Wohn- und Lebensqualität und echte Partizipation bei Verdichtung in bestehenden Wohnanlagen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften.

Beschluss 6 / 4 / 7


Der Parteitag beschließt die folgenden Grundsätze für die nachträgliche Verdichtung bestehender Wohnanlagen durch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und fordert alle Mandats- und Amtsträger*innen auf Bezirks- und Landesebene auf, sich für deren Umsetzung zu engagieren:

  1. Die Linkspartei Berlin befürwortet und unterstützt den kommunalen Wohnungsneubau in bestehenden Wohnquartieren.
  2. Bei der nachträglichen Verdichtung von Wohnanlagen muss die Wohn- und Lebensqualität in den bestehenden Wohnungen und dem umliegenden Wohnquartier gesichert werden. Für die gesamte Wohnanlage, für die Mieter*innen im Bestand und im Neubau sowie für die Nachbarschaft sollte im Zuge der Verdichtung auch ein Mehrwert geschaffen werden.
  3. Städtebaulichen Konzepte aus der Errichtungszeit der Wohnanlagen sind zu bewahren und wo nötig respektvoll fortzuschreiben. Dabei sind die Außenanlagen als soziale Kommunikations- und Begegnungsräume der Nachbarschaft zu erhalten und zu qualifizieren.
  4. Die zusätzliche Bebauung muss gute und gesunde Wohnverhältnisse in der Wohnanlage und im Kiez bewahren und den zukünftigen Anforderungen, die sich aus den Veränderungen von Klima und Umwelt ergeben, gerecht werden .
  5. In den Anlagen sind Frei- und Grünflächen sowie insbesondere die Bestandsbäume so weit als mögliche zu erhalten und zu qualifizieren. Bei einer zwingend erforderlichen baulichen Inanspruchnahme ist angemessener Ausgleich in der Anlage oder im direkten Nahbereich zu schaffen.
  6. Bei der Planung, Entwicklung und Ausführung der Bauvorhaben ist eine tatsächliche Mitwirkungsmöglichkeit der Mieter*innen und Anwohner*innen der bestehenden Wohnanlagen von Beginn der Planung an sicher zu stellen. Der Partizipationsprozess soll frühzeitig beginnen und ist transparent und ergebnisoffen zu gestalten.
  7. Die in den Leitlinien definierten Stufen der Partizipation sind möglichst weitgehend  auszuschreiten. Über den Umfang und die Qualität der Beteiligung befinden die BVV im Dialog mit den Anwohnern*innen und den kommunalen  Bauherren. Die Leitlinien sind entsprechend zu qualifizieren.