Nach OVG-Entscheidung: Jetzt Verbotsverfahren der AfD prüfen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die Klage der AfD gegen die Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz, welches die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall klassifiziert, abgewiesen. Dazu erklärt Maximilian Schirmer, Landesvorsitzender von Die Linke Berlin:
„Die AfD ist keine demokratische Partei, sondern eine Gefahr für alle, die ihr nicht deutsch oder rechts genug sind. Wir dürfen nicht warten, bis die AfD die Macht hat, Deutschland zu einem autokratischen Staat wie Russland oder die Türkei umzubauen. Wir müssen jetzt die Notbremse ziehen: Wir fordern, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD so schnell wie möglich geprüft wird. Der berechtigte Frust über die Politik der Ampel darf nicht dazu führen, dass eine Partei in die Position kommt, ihre Deportationspläne in die Wirklichkeit umzusetzen.
Wovor wir seit Jahren warnen, wird immer deutlicher: Höcke und Co. sägen an den Grundpfeilern unseres demokratischen Zusammenlebens und sind eine konkrete Bedrohung für viele Menschen in unserem Land. Nicht erst mit dem heutigen Urteil ist klar, wo diese Partei hinwill, sie hat sich seit ihrer Gründung fortlaufend radikalisiert.
Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sind bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft, ebenso wie die Jugendorganisation. Wir haben keinen Zweifel daran, dass der Verfassungsschutz die AfD bald auch bundesweit als gesichert rechtsextrem einstuft. Feinde der Demokratie dürfen niemals die Gelegenheit bekommen, die Demokratie abzuschaffen.“
Parteitagsbeschluss Die Linke Berlin:
AfD-Verbot prüfen
https://dielinke.berlin/landesparteitag/beschluesse/det/afd-verbot-pruefen/