Es bleibt dabei – Online-Wahlen genügen den Ansprüchen an eine demokratische Wahl *nicht*

Die Kontaktbeschränkungen infolge der Corona-Pandemie verstärkten wieder die Rufe nach Möglichkeiten, Wahlen online durchzuführen. Die LAG Netzpolitik bleibt bei der bisherigen Einschätzung, dass Online-Wahlen nach derzeitiger Sicht ohne nicht-digitale Komponente prinzipiell nicht den Anforderungen entsprechend Bundeswahlordnung bzw. Grundgesetz gerecht werden können. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Stellungnahme der BAG an den Parteivorstand. Es bleibt es dabei, dass es rein digital grundsätzlich NICHT möglich ist, die Öffentlichkeit der Wahl sicherzustellen, ohne das Wahlgeheimnis zu verletzen. Ohne dies ist jedoch keine allgemeine Vertrauensgrundlage für Wahlen zu schaffen, was auch in der vom BVG festgestellten Verfassungswidrigkeit der im Jahr 2005 zur Bundestagswahl eingesetzten Wahlcomputer zum Ausdruck kommt. Siehe auch www.dielinke-netzpolitik.de

Die im Grundgesetz geforderte Öffentlichkeit von Wahlen (Art. 38 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG) sollte Vorbild auch für untergeordnete politische Ebenen, Verbände und Vereine sein, da sie als vertrauensbildende Bedingung das demokratische Moment von Wahlen und Abstimmungen ausmacht. Dies gilt auch für Abstimmungen!

Geheime Abstimmungen sehen wir hingegen nicht immer als Voraussetzung für einen demokratischen Prozess. Funktionsträger und Delegierte sollten aus Transparenzgründen sogar möglichst namentlich abstimmen. Unter welchen Bedingungen geheime Abstimmungen einer namentlichen Abstimmung vorzuziehen sind, bleibt Gegenstand einer legitimen und wichtigen Diskussion. Nicht-geheime Abstimmungen können digital durchgeführt werden, da sich aus den einsehbaren Klarnamen die Richtigkeit der Stimmenauszählung öffentlich prüfen lässt.

Die aktuell akzeptierte Praxis, parteiinterne Wahlen online durchzuführen, und das Wahlergebnis abschließend noch einmal durch Briefwahl zu bestätigen, ist als ein notdürftiger Kompromiss angesichts der Corona-Pandemielage anzusehen, der auf keinen Fall außerhalb einer Pandemiesituation zum Normalfall werden sollte. Denn auch reine Briefwahlen sind deutlich manipulationsanfälliger als der individuelle Urnengang. Weiterhin sehen wie nach wie vor auf Parteitagen den Einsatz elektronischer Abstimmungsgeräte, die keine offline-Komponente aufweisen (Quittungssystem etc.), kritisch.