Soziale Ungleichheit abbauen: digitale Bildung für alle Schüler*innen!

Beschluss 11 / 4 / 7


Die LINKE. Berlin, die Fraktion DIE LINKE. im Abgeordnetenhaus und die Senatsmitglieder der LINKEN. setzen sich für gleichberechtigte, digitale Teilhabe aller Schüler*innen in Berlin und für die Schaffung der dafür notwendigen Voraussetzungen ein:

  • Alle Schulen in Berlin sollen so schnell wie möglich einen Breitbandanschluss (Glasfaser mit mindestens einem Gigabit) und eine gute W-Lan-Ausleuchtung der Unterrichtsräume erhalten. Administrative und edukative IT sind weiterhin voneinander getrennt zu betreiben.
  • Es braucht eine ausreichende Betreuung aller Schulen durch IT-Admins. Die geplanten Einstellungen von Personal gemäß Doppelhaushalt 20/21 sind vorzunehmen und künftig mit mindestens E12 einzugruppieren, um eine attraktive Entlohnung zu gewährleisten.
  • In allen Phasen von Ausbildung und Studium von Pädagog*innen müssen Digitalkompetenzen verpflichtender Bestandteil sein. Für die pädagogischen Teams an Schulen braucht es attraktive Fortbildungsangebote in ausreichender Anzahl mit dem Ziel, die digitale Mündigkeit der Schüler*innen bestmöglich zu fördern. Die Angebote der bezirklichen Medienkompetenzzentren müssen weiter ausgebaut werden.
  • Die soziale Spaltung auch im Bereich der digitalen Teilhabe muss dringend überwunden werden! Der Zugang zu digitalen Bildungsangeboten darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen! Deswegen soll jeder*m Schüler*in bis zum Schuljahr 2021/22 ein eigener Laptop zur Verfügung gestellt werden, der in der Schule und zu Hause genutzt werden kann. Bei der Auswahl von Programmen soll möglichst auf quelloffene Software zurückgegriffen werden. Eine Übermittlung von Daten über das Nutzungsverhalten an Dritte muss durch die Nutzer*innen selbst deaktivierbar sein.
  • Die Zusammenarbeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und der IKT-Steuerung muss grundsätzlich verbessert und Reibungsverluste minimiert werden. Die Schuldatenverordnung muss zeitnah neu konzipiert werden mit dem Ziel, digitale Unterrichtskonzepte und -werkzeuge auf eine Rechtsgrundlage zu stellen.
  • KI- und Learning-Analytics-Systeme, die die Lernleistungen von Schülerinnen und Schülern beobachten, analysieren und hieraus individuelle Unterrichtsinhalte oder Förderung ableiten, lehnen wir ab. Die Erhebung von biometrischen Daten zu Lernzwecken ist auszuschließen.
  • Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie soll in enger Abstimmung mit der Berliner Datenschutzbeauftragten eine Liste mit geprüften und freigegebenen Programmen und Plattformen für die Schulen erarbeiten. Der Lernraum Berlin ist grundsätzlich zu überarbeiten und rechtssicher aufzustellen. Dabei soll ein datenschutzkonformes Rollen- und Rechtekonzept etabliert werden. Danach könnten zusätzliche Tools wie ein Klassenchat integriert werden.
  • Jeder*m Pädagog*in soll zentral vom Land Berlin eine Dienst-E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt werden (Thüringer Modell).
  • Die Erstellung und Qualitätskontrolle von offenen Lehrmaterialien (OER) soll von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie koordiniert und kuratiert werden.
  • Die Senatsverwaltung für Bildung muss Monitoring betreiben, welche IT-Lösungen und welche medienpädagogische Konzepte in den Berliner Schulen genutzt werden. Gemeint sind sowohl die Software- als auch die Hardwareausstattung der Schulen. Die Medienkonzepte der Schulen müssen wissenschaftlich ausgewertet, die medienpädagogischen Entwicklungen der Schulen verfolgt und Ergebnisse evaluiert werden.