Staatstrojaner – Entwicklungen hinter verschlossenen Türen?

Der sogenannte Staatstrojaner ist derzeit kein Tagesthema – doch keineswegs vom Tisch. Was ist konkret in Berlin von diesem fragwürdigen Machtinstrument der Behörden zu erwarten, das in anderen Bundesländern bereits mehrfach ohne Rechtsgrundlage eingesetzt worden ist? Fakt ist, dass die Berliner Polizei im Jahre 2011 entsprechende Software einkaufte, die man bisher angeblich nicht eingesetzt habe. Jedenfalls signalisierte Rot-Schwarz noch im Februar 2013 den Willen, den Einsatz von Staatstrojanern in Berlin zu ermöglichen. Man hielt jedoch fest, dass dazu im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) keine Rechtsgrundlage existiert. Diese wolle man per Bundesratinitiative gemeinsam mit anderen Ländern erbringen. Die darauffolgenden Sitzungen zu der Frage des Staatstrojaners wurden geheim abgehalten. Fakt ist, dass bis heute die gesetzliche Grundlage zum Trojanerseinsatz fehlt. Und selbst, wenn man Trojaner nur vereinzelt in richterlich angeordneten Onlinedurchsuchungen einsetzen würde – der Staatstrojaner kann nicht so (sicher) funktionieren, wie es sich die befürwortenden Politiker vorstellen. Dies stellten geladene Technik-Experten in den Beratungen des Abgeordnetenhauses klar. Eigentlicher Skandal ist es jedoch, dass führende Politiker offenbar noch immer nicht von dem Ziel abgekommen sind, Trojaner auch im Rahmen der Quell-TKÜ einzusetzen.

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/ITDat/protokoll/it17-021-wp.pdf