Unsere Kritik am Vorschlag eines 13‑Stunden‑Arbeitstages
Deutschland steht vor einem massiven Angriff auf die Regelungen bei der Arbeitszeit. Bisher schreibt das deutsche Arbeitszeitgesetz, wie bereits seit 1918 geregelt, eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden mit der Möglichkeit der Verlängerung auf höchstens 10 Stunden vor. Die Bundesregierung und die sie tragenden Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD planen nun, diese Regelung abzuschaffen. Dies würde bedeuten, dass dann nur noch die tägliche Ruhezeit von grundsätzlich 11 Stunden täglich einzuhalten wäre, also bis zu 13 Stunden arbeitstäglich gearbeitet werden dürfte, wenn dem nicht tarifvertragliche Regelungen entgegenstehen. Bei Umsetzung einer solchen Regelung würden die Möglichkeiten in der EU-Arbeitszeitrichtlinie ausgereizt werden, denn dort gibt es keine Regelungen ähnlich dem deutschen Arbeitszeitgesetz zur täglichen Arbeitszeit.
Mehrere EU-Ländern haben keine gesetzliche Höchstgrenze für die tägliche Arbeitszeit. Dazu gehört u.a. auch Dänemark. Dort gibt es aber im Gegensatz zu Deutschland eine weitaus höhere Abdeckung mit deutlich besseren Tarifverträgen. Österreich erlaubt gesetzlich seit 2018 unter bestimmten Umständen die Ausweitung auf arbeitstäglich 12 Stunden. In Griechenland wurde seit Oktober 2025 die Möglichkeit eingeführt, bis zu 13 Stunden täglich zu arbeiten.
Die Entwicklung in Deutschland steht also nicht isoliert. Es ist in Deutschland jedoch auch nicht der erste Angriff. So hatte 2016 die damalige SPD-Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles – heutige Chefin der Bundesagentur für Arbeit – für von ihr so genannte Lernräume der angeblichen Sozialpartner plädiert, die eine Aufweichung des 8-Stunden-Tags ermöglicht hätten. Dagegen gab es erfolgreichen gewerkschaftlichen wie politischen Widerstand.
Was wesentlich für die Regelungen zur Arbeitszeit ist: Sie sind allein orientiert auf die Sicherung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Diesen Begründungszusammenhang des deutschen Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie möchten Arbeitgeberseite und interessierte politische Kreise schon seit vielen Jahren aufweichen, indem auch Bezug genommen werden soll auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit. Diese Logik findet sich auch in der aktuellen Diskussion.
Dabei sind die Folgen einer Aufweichung der Regelungen zur täglichen Arbeitszeit und einer überbordenden Flexibilisierung weitreichend. Die Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf 13 Stunden erhöht nicht nur die reine Präsenzdauer am Arbeitsplatz, sie verändert die Gesellschaft, die Balance zwischen Erwerbsarbeit, Sorgeaufgaben, bürgerschaftlichem Engagement und Erholung grundlegend. Die Folgen sind gesellschaftlich, gesundheitlich, sozial, rechtlich und fiskalisch signifikant.
Gesundheitliche und sicherheitsrelevante Begründungen
- Erhöhtes Unfall- und Fehlerrisiko: Ab der achten Arbeitsstunde nehmen Konzentration und Reaktionsfähigkeit ab, die Fehlerhäufigkeit steigt und Arbeitsunfälle werden wahrscheinlicher. Deshalb ist der 8-Stunden-Tag keine willkürliche Grenze der täglichen Arbeitszeit.
- Chronische Belastungen: Längere Dauereinsätze erhöhen das Risiko für Erschöpfungszustände, Burnout und chronische Erkrankungen und verschlechtern arbeitsmedizinische Prognosen.
- Verkehrsrisiken: Zusätzliche lange tägliche Pendelzeiten erhöhen Ermüdungsunfälle und belasten die öffentliche Gesundheitsinfrastruktur.
Aushöhlung von Versorgung, Ehrenamt und Nebentätigkeiten
- Reduzierte Verfügbarkeit für Pflege und Erziehung: Verlängerte Arbeitszeiten verringern die Zeitkapazitäten für Angehörigenpflege, Kinder- und Tierbetreuung, wodurch informelle Versorgungsnetzwerke ausdünnen.
- Belastung öffentlicher Dienste: Wegfall ehrenamtlicher und familiärer Unterstützung erhöht mittel‑ bis langfristig die Nachfrage nach staatlichen Pflege- und Unterstützungsleistungen.
Einschränkung politischer, gewerkschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Teilhabe
- Zeitmangel für zivilgesellschaftliches Engagement: Längere tägliche berufliche Belastungen reduzieren die Teilnahmemöglichkeiten an Gewerkschaftsarbeit, Parteiarbeit und lokalen Initiativen und stehen im Widerspruch für demokratisches und gesellschaftliches Engagement der Bürger*innen.
- Repräsentationsverlust: Verringerte Beteiligung von Erwerbstätigen schwächt die Sichtbarkeit arbeitender Interessen in politischen Entscheidungsprozessen.
Wechselwirkungen mit Sozial‑ und Arbeitsmarktpolitik
- Zeitliche Inkongruenz von Rechtswegen und Sozialleistungen: Kündigungsschutzverfahren dauern regelmäßig länger als ein Jahr, während Betroffene bereits nach zwölf Monaten in das Bürgergeldsystem übergehen.
- Zwangsumzug und Zeitdruck: Wird eine Wohnung als unangemessen eingestuft, kann ein Umzug während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens erzwungen werden; gleichzeitig zwingt existenzieller Druck zur Annahme jeglicher „zumutbarer“ Tätigkeit.
- Erzwungene Mehrarbeit und Rechtsdurchsetzung: Betroffene nehmen bei Bedarf Tätigkeiten mit effektiven Tagesbelastungen von Arbeitszeit und Pendelzeit von bis zu 18 Stunden an, um Einkommen und Wohnkosten zu sichern; diese Mehrbelastung, zusammen mit Umzugsstress und geringerer Wohnstabilität, beeinträchtigt die Fähigkeit, Kündigungsschutzansprüche wirksam durchzusetzen, und reduziert faktisch den Schutz vor unrechtmäßiger Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Ökonomische, produktive und ungleichheitsbezogene Effekte
- Produktivitätseinbruch trotz längerer Anwesenheit: Müdigkeit und Qualitätsminderungen verringern die Arbeitszeitproduktivität und gefährden darüber hinaus die Betriebssicherheit.
- Kostenverlagerung: Steigende Krankheitstage, Rehabilitationsbedarf, vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und erhöhte Nutzung sozialer Leistungen verlagern mittel- und langfristig Kosten auf die Sozialversicherungen, sonstige Versicherungen und die Steuerzahlenden.
- Ungleichheitsverstärkung: Alleinerziehende, Niedriglohnbeschäftigte, Pflegekräfte und gesundheitlich eingeschränkte Personen sind überproportional betroffen, was bestehende soziale Ungleichheiten vertieft.
Diese prägnanten Kritikpunkte zeigen, dass ein 13‑Stunden‑Arbeitstag in Verbindung mit langen Pendelzeiten, restriktiven Sozialregelungen und ökonomischem Druck nicht nur die individuelle Belastung erhöht, sondern systemische Gefährdungen für Gesundheit, soziale Versorgung, demokratische Teilhabe, rechtlichen Schutz und die Gefährdung unserer Gesellschaft, wie wir sie kennen, schafft.
Deshalb fordern wir alle Beschäftigten und Bürger*innen auf: Beteiligt Euch an der Kampagne der Gewerkschaften unter dem Motto „Mit Macht für die 8!“
