Positionspapier der LAG Mobilität und Verkehr zur Räum- und Streupflicht auf Gehwegen in Berlin
Der diesjährige Winter war für Berliner Verhältnisse recht lang und hartnäckig. Regelmäßig kam es zu mitunter starkem Schneefall und sogar gefrierendem Regen, der viele Verkehrsteilnehmer:innen schnell überforderte. Besonders ungünstig gestaltete sich die Situation jedoch für den Fußverkehr, da vor allem die Gehwege durch die Grundstückseigentümer:innen nur sehr lückenhaft geräumt und gestreut waren. Dies führte zu einer hohen Zahl an Stürzen und Unfällen, die durch die Glätte bedingt waren und die Berliner Notaufnahmen dementsprechend schnell an ihre Grenzen brachten.
Ursächlich für das diesjährige Chaos ist die mangelhafte Umsetzung der Räum- und Streupflicht der Gebäudeeigentümer:innen. Viele Gehwege waren teilweise wochenlang komplett vereist und kaum begehbar. Die verzweifelte Reaktion der SenMVKU und Senatorin Bonde, ohne Rechtsgrundlage Streusalz wieder zu erlauben, führte auch zu keiner spürbaren Verbesserung der Situation.
Die Forderungen der LAG Mobilität und Verkehr
Damit sich die Situation in künftigen Wintern nachhaltig verbessert und entsprechende Unfälle vermieden werden können, fordern wir als LAG Mobilität und Verkehr die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen von den Gebäudeeigentümer:innen auf die Berliner Stadtreinigung BSR umzulegen. Diese kann gebietsweise externe Dienstleister mit der Räumung der Gehwege beauftragen. Wir sehen in dieser Maßnahme folgende Vorteile:
Lückenlose Räumung und Streuung von Gehwegen – durchgehend freie Wege für den Fußverkehr
Erhöhung der Verkehrssicherheit und Minimierung der Unfälle durch Stürze
Entlastung der Ordnungsämter durch Wegfall der Kontrollen
Verhinderung des verbotenen Einsatzes von Streusalz durch Eigentümer:innen
Die dadurch für die Eigentümer:innen zusätzlich entstehenden Kosten für den Winterdienst sehen wir als so niedrig an, dass sie keine nennenswerten Auswirkungen auf deren Unterhaltungskosten haben und somit Mieter:innen auch nicht zusätzlich belastet werden. U.U. werden die Kosten für Eigentümer:innen sogar geringer, da sie nicht mehr selbst Dienstleister für den Winterdienst bestellen müssen.
