Digitale Verwaltung in Berlin - Strukturelle Probleme beim ITDZ und dem Senat
Das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) Berlin hat nach Selbstdarstellung die Aufgabe, die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für die Berliner Verwaltung einschließlich der Bezirke zu standardisieren, zu zentralisieren und bei der Digitalisierung zu unterstützen, im Sinne sicherer und moderner Bürgerservices. Obwohl das ITDZ eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit 1100 Beschäftigten ist und so erwartbar wäre, dass eine wirkungsvolle und am Gemeinwohl orientierte, von der Öffentlichkeit kontrollierte Betriebstätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsichten vorliegt, kam uns als LAG Netzpolitik immer wieder zu Ohren, dass die Unzufriedenheit über die Tätigkeit des ITDZ und der Funktionalität der Berliner (digitalen) Verwaltung groß ist. Wir wollen verstehen, warum das so ist und haben dazu ein Schwerpunkttreffen gemacht, zu dem wir auch externe Gäste eingeladen haben. Drei Kernprobleme kristallisierten sich dabei schnell heraus:
1. Das Anforderungsmanagement ist dysfunktional.
Zwar ist es sinnvoll, dass die IKT-Steuerung inzwischen bei der Senatskanzlei aufgehängt ist. Jedoch überblickt die IKT-Steuerung die Prozesse nicht, die sie eigentlich steuern soll. Die hunderten Fachverfahren sind nicht konsolidiert, und nicht einmal deren eigentliche Anzahl ist bekannt. Von einer Datenübertragbarkeit ganz zu schweigen. Zum anderen ändern sich gemeldete Anforderungen von Behörden ständig, auch weil Vor-Ort-Kompetenzen fehlen. Von Standardisierung kann keine Rede sein. Aber auch über die IKT-Ausstattung der Behörden liegen unklare und fehlerhafte Informationen vor. Diesen Punkt betreffend, ist das ITDZ also eher als ein Verwalter des Missstands schlechter Governance zu sehen, weniger als Ursache des Problems.
2. Mangelnde Transparanz und öffentliche Kontrolle
Die IKT-Architekturliste des ITDZ ist nicht (mehr) öffentlich zugänglich. Welche Produkte das ITDZ tatsächlich anbietet, entzieht sich damit einer unabhängigen Kontrolle. Vorzeige-Produkte des ITDZ wie der Berlin-PC sind schlecht selbst administrierbar und folgen nicht dem offenen Baukastenprinzip, sodass entweder die Funktionen nicht zum Bedarf passen, oder aber vor Ort Bastel-Lösungen entstehen, die dann nicht mehr interoperabel sind. Die vor allem seitens der Bezirke beklagte reguläre Liefer-Unfähigkeit des ITDZ hängt mit nichtförmlichen, unbezahlten Aufträgen über Seilschaften zwischen ITDZ und einzelnen Behördenmitarbeitern zusammen, die unwirtschaftlich sind und Ressourcen binden. Bei einem transparenten Betriebs- und Prozessablauf wäre dies nicht möglich. Schließlich fehlt auch offensichtlich ein funktionales, überprüfbares Qualitätsmanagement, das neben dokumentierten Prozessen auch die Kundenzufriedenheit gezwungenermaßen zum Motor ständiger Verbesserungsprozesse macht.
3. Die Nachnutzung von IKT funktioniert nicht
Das ITDZ ist selbst kein Software-Entwickler. Verträge mit Software-Herstellern für Fachverfahren werden nur von den Senatsverwaltungen für alle Aufgaben ihres Geschäftsfeldes (Politik- und Querschnittsfelder) auch in den Landesämtern und Bezirksämtern geschlossen. Dabei ist bereits sehr viel schief gegangen: Die Fachverfahren für Jugendhilfe, eGovernment@School und das Haushalts-Kassenrechnungswesen sind nur Beispiele für die höchst zweifelhafte Software-Einkaufspraxis. Die beschafften Leistungen sind nicht frei, modular, unabhängig und gut dokumentiert nachnutzbar. Und die Nachnutzung innerhalb der öffentlichen Hand ist in keiner Weise in öffentlichem Interesse gesteuert: In der Praxis schreiben sich einzelne Bundesländer gegenseitig Rechnungen für nachgenutzte Leistungen, oft halten sie ihren Kommunen die Leistungen sogar gänzlich vor, weil diese nicht zahlen können. Ob auf dem Papier Open-Source steht oder nicht - die Referenzimplementierung fehlt. Produkte des öffentlichen IT-Dienstleisters DataPort können oft nur von DataPort selbst betrieben werden und zu unplausiblen Preisen zur Nachnutzung der öffentlichen Hand angeboten. Auf unserem LAG-Treffen fiel in diesem Zusammenhang mit Entrüstung das Stichwort "Inzest-Kapitalismus". Der Staat ist der einzige Auftraggeber für IKT der öffentlichen Verwaltung. Dies ist ein sehr großer Markt, auf dem Anforderungen durch den Auftraggeber durchaus selbst bestimmt werden können. Das gilt insbesondere dann, wenn der Auftragnehmer selbst Teil der öffentlichen Hand ist. Dass auch hierbei Verträge überhaupt zustande kommen können, die das Gemeinwohlprinzip durch geknebelte Nachnutzbarkeit, Intransparenz, ungeklärte Datenschutzfragen und hohe Preise deutlich unterschreiten, ist selbstzerstörerisch und wirkt sich unmittelbar auf den Zustand der digitalen Verwaltung in Deutschland aus.
Wir bezweifeln, dass die bestehenden Probleme etwa durch stärkere Auslagerung der Aufgaben an nicht-öffentliche Institutionen, dezidierte Gewinnerzielungsabsichten, Privatisierung und ungesteuerte Marktdynamik behoben werden können, das ergibt sich schon allein aus dem beschriebenen Charakter der Probleme. Ein "weiter so" ist jedoch ebenfalls inakzeptabel. Fehlt es an der Durchsetzung von technischen Standards für Schnittstellen, Dateiformate und Verfahren, wird auch mehr Geld und guter Wille nichts wesentlich an der Situation verbessern können. Gemeinwohl-Wirtschaft kann darüber hinaus nur dann funktionieren, wenn das Prinzip des Gläsernen Betriebs als Voraussetzung für demokratische Kontrolle, Verbesserung und Qualität durchgesetzt wird. Dazu zählt auch die Sicherstellung von Open-Source, um Produkte im fairen Wettbewerb zur Grundlage einer unabhängigen (weiter)-Entwicklung und einem unabhängigen Betrieb zu stellen.
Die defekte Governance ist kein Zufall! Die kapitalistisch geprägten Staatsverwaltungen und Betriebe vernageln sich mit toxischem Konkurrenzdenken und einhergehender Wissensverknappung, Inkompetenz, Demokratiedefiziten und Vertragsbarrieren die Chance auf eine Durchsetzung des Gemeinwohls nach obigen Prinzipien. Die Berliner IKT-Steuerung mit dem ITDZ Berlin ist einer der Mosaiksteine davon.
[Anmerkung: geänderte Fassung vom 19.06.2025]
